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SPÖ: Grasser soll Konten öffnen

Von Brigitte Pechar

Politik

Während der Burgtheater-Schauspieler Otto Tausig seit seiner Pensionierung alle Honorare gemeinnützigen Zwecken zukommen lässt und dafür Steuern zahlt, ist Finanzminister Karl-Heinz Grasser der Auffassung, dass er für Honorare aus Vortragstätigkeiten, die einem Treuhandkonto oder direkt sozialen Zwecken zugeführt wurden, keine Steuern zu zahlen braucht. SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter ortet Sonderrechte für den obersten Säckelwart und forderte gestern in einer Pressekonferenz die Offenlegung sämtlicher Konten des Finanzministers. Eine Sachverhaltsdarstellung wurde an Grassers | Finanzamt und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.


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Am 9. Juli des Jahres wurde bekannt, dass der Finanzminister Geld für Vorträge erhalten, dieses aber nicht versteuert hat. Grasser rechtfertigte sich, er habe nie ein Entgelt für Vorträge vereinbart oder erhalten. In wenigen Fällen hätten Unternehmer Spenden direkt an sozial bedürftige Spendenempfänger geleistet. Diese Honorare seien daher nicht steuerpflichtig, so die Rechtsauffassung des Finanzministers.

Bei Tausig, der seit elf Jahren seine Honorare aus Lesungen, Film- oder Bühnentätigkeit direkt an Hilfsorganisationen weiterleiten lässt, ist die Finanzbehörde anderer Auffassung. Selbst Steuer-Sektionschef Wolfgang Nolz hat dem Schauspieler schon vor Jahren erklärt, dass seine Spenden nichts anderes als eine Art von Einkommensverwendung und daher zu versteuern seien.

Nach Bekanntwerden der Honorare an Grasser beauftragte Tausig die Steuerberatungskanzlei Matznetters, die Merkur Treuhand, mit einer neuerlichen Prüfung seines Falles. Die Antwort der Finanzbehörde fiel aus wie zuvor: Die Gagen und Honorare von Tausig an gemeinnützige Organisationen sind wie bisher steuerpflichtig.

Das sei auch nicht weiter verwunderlich, denn: "Jede Einnahme, die im Zusammenhang steht mit dem Tätigwerden einer Person, ist steuerpflichtig", erklärte SPÖ-Budgetsprecher und Steuerberater Matznetter. Kellner verlangten ja auch kein Trinkgeld, müssten dieses dennoch versteuern. Auch das Argument, Grasser habe das Geld nicht direkt erhalten, lässt Matznetter nicht gelten, da das bei Tausig auch der Fall sei.

Darüber hinaus habe Grasser ein Konto bei der Notariatsbank - den angekündigten Sozialfonds gibt es noch immer nicht - eingerichtet, auf das ebenfalls Spenden eingezahlt worden sind. "Das Konto ist ausschließlich dem Treugeber Karl-Heinz Grasser zuzurechnen. das Geld ist also direkt an ihn geflossen", so Matznetter. "Der Herr Finanzminister nimmt für sich Sonderrechte in Anspruch die für keinen anderen österreichischen Steuerzaler gelten." Die SPÖ fordert daher die sofortige Offenlegung der Konten des Finanzministers und ein Tätigwerden der Finanzbehörden. Matznetter wiederholte auch seine Rücktrittsaufforderung an den Finanzminister.

Mit einem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss will die SPÖ noch warten. Denn da will man auch Finanzstaatssekretär Alfred Finz, der dem Finanzminister im Zusammenhang mit dessen Homepage einen Persilschein ausgestellt hatte, mit hinein nehmen.

Laut Werner Doralt, Vorstand des Instiuts für Finanzrecht am Wiener Juridicum, ist ein Teil der Gelder, die Grasser für Vorträge erhalten hat, auf jeden Fall steuerpflichtig. Konkret sind dies jene vermutlich 25.000 Euro, die auf dem Treuhandkonto liegen. "Das ist ihm zugeflossen, das müsste er versteuern." Komplizierter sei der Fall bei den direkt an Bedürftige geleisteten Spenden.