Regierung sucht Lösung für gleichgeschlechtliche Paare. | Besserstellung von Stiefeltern. | Wien. "Die Institution der Ehe wird nicht geöffnet werden", kündigte Justizministerin Maria Berger (SPÖ) am Donnerstag gemeinsam mit Familienministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) an. Die SPÖ ist erneut einen Kompromiss mit der ÖVP eingegangen - diesmal bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren.
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Während sich die SPÖ für eine Eingetragene Partnerschaft am Standesamt ("Homo-Ehe light") ausgesprochen hatte, wollte die ÖVP - wenn auch nur ein geringer Teil - maximal bis zum Notariatsakt gehen. Wörtlich heißt es nun im Aktionsprogramm der Regierung: "Was die Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare anlangt, sollen - unter Einbeziehung eines europäischen Vergleichs - die verschiedenen Formen der rechtlichen Anerkennung geprüft werden." Eine Form der "rechtlichen Anerkennung" werde es auf jeden Fall geben, so Berger. Auch Kdolsky will innerhalb der Volkspartei weiter darum kämpfen.
Beide Ministerinnen präsentierten die vordringlichen Anliegen einer Familienrechtsreform, die bis Ende des Jahres stehen soll. Bis dahin werden eine Lenkungsgruppe und Arbeitsgruppen unter der Ägide von Berger und Kdolsky arbeiten. Am Mittwoch soll der Fahrplan im Ministerrat beschlossen werden.
Der Inhalt der Reform erinnert nur all zu gut an das Familienpaket der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ). Dieselben Punkte werden aufgegriffen: Aufwertung von Lebensgemeinschaften, Besserstellung von Patchwork-Familien, Modernisierung des Eherechts und effizienteres Unterhaltsvorschussrecht. Gastingers Familienpaket scheiterte damals an der ÖVP, auch an der Besserstellung von Patchwork-Familien, in denen die Eltern nicht verheiratet sind und an der Pflegefreistellung für Stiefeltern.
Letzteres steht nun wieder zur Diskussion. Beim Unterhaltsvorschuss sollen langwierige Verfahren vermieden werden. Vereinbarungen zwischen scheidenden Ehepartnern sollen vor Gericht einen höheren Stellenwert haben. Bei Patchwork-Familien soll der Stiefvater etwa im Spital nicht mehr die Vollmacht der Mutter benötigen, um in eine Behandlung für das Kind einwilligen zu können.