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Im Familienausschuss ist Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ das Recht auf Elternteilzeit beschlossen worden. Im Vorfeld war es jedoch zu Kritik seitens der Wirtschaftsvertreter gekommen: so von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und der stellvertretende Generalsekretär Reinhold Mitterlehner. Beide plädierten für freiwillige Anreizmodelle. SPÖ, ÖGB und Arbeiterkammer hatten zuvor beklagt, dass hunderttausende Frauen und Männer von der Regelung ausgeschlossen blieben. Das Gesetz wird mit 1. Juli in Kraft treten.
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Mit dem Recht auf Teilzeit haben künftig alle Eltern, die in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten tätig sind (wobei Lehrlinge hinzugezählt werden), bis vier Wochen nach dem siebenten Geburtstag ihres Kindes gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Der betroffene Elternteil - egal ob Mutter oder Vater - muss allerdings mindestens drei Jahre durchgehend im Betrieb tätig gewesen sein. So weit so gut.
Etwas schwammiger zeigt sich allerdings die Regelung für jene, die in Betrieben mit weniger als 20 MitarbeiterInnen arbeiten. Zwar bestehen die beiden Familiensprecherinnen von ÖVP und FPÖ, Ridi Steibl und Barbara Rosenkranz, auf der Formulierung "Recht auf Teilzeit", der Gesetzesentwurf allerdings spricht von der Beibehaltung der bisherigen Regelung. Und diese sieht keinen klaren Rechtsanspruch vor.
Der Elternteil kann einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen - in diesem Fall für bis vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes. Wird dieser jedoch vom Arbeitgeber aus sachlichen Gründen abgelehnt, können Mutter bzw. Vater zwar klagen, die Ausgangslage ist aber dann vermutlich nur wenig erfolgversprechend für eine weitere Zukunft im selben Betrieb. Steibl gesteht ein, dass sich in einem solchen Fall die Betroffenen in einer schlechten Position befinden. Jedoch verweist sie auf die geplante einmalige Beihilfe für Kleinbetriebe in Form einer teilweisen einmaligen Abgeltung von 3.000 Euro pro Person über das Arbeitsmarktförderungsgesetz. Dies soll als Anreiz für die Betriebe gelten.
Die Opposition hatte sich u.a. an der dreijährigen Mindestbeschäftigungszeit gestoßen. Damit nehme die Regierung in Kauf, dass hunderttausende Frauen und Männer von der Elternteilzeit ausgeschlossen bleiben. An ihren Kritikpunkten hält die SPÖ weiterhin fest, wie Familiensprecherin Andrea Kuntzl nach der Sitzung gegenüber der "Wiener Zeitung" betonte. Dementsprechend soll im Plenum der kommenden Woche, in dem die Teilzeit beschlossen wird, noch ein Abänderungsantrag eingebracht werden. Zugestimmt hat die SPÖ, weil die Regelung "ein Schritt in die richtige Richtung ist", so Kuntzl. Dabei alleine dürfe es aber nicht bleiben.
Im Vergleich
Deutschland: Einführung eines allgemeinen Rechts auf Teilzeitbeschäftigung im Jahr 2002. Dieses räumt jedem/r ArbeitnehmerIn in einem Betrieb mit mehr als 15 MitarbeiterInnen ein, eine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu verlangen. Bekanntgabe mindestens drei Monate vor möglichem Start. Vereinbarung mit ArbeitgeberIn ist zwingend zu erzielen, sofern der Änderung keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Frankreich: Einführung der gesetzlichen 35-Stunden-Woche im Jahr 2000 für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, im Jahr 2002 für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.
Niederlande: Das Arbeitszeitanpassungsgesetz aus dem Jahr 1999 beinhaltet sowohl ein Recht auf Verkürzung als auch auf Ausweitung der Arbeitszeit. Zwei Einschränkungen: Gilt nur bei mehr als zehn Beschäftigten und wenn für einen bestimmten Sektor das Recht auf Teilzeit kollektivvertraglich verankert ist, hat die kollektivvertragliche Regelung Vorrang gegenüber der gesetzlichen. Die ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, mit den AntragstellerInnen über Veränderungswünsche zu verhandeln und können diese nur ablehnen, sofern wichtige Unternehmensinteressen dagegen sprechen.
Schweden: Elternurlaub kann sowohl als Voll- als auch als Teilzeitfreistellung in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 1975 haben Eltern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes das Recht, ihre Arbeitszeit auf sechs Stunden pro Tag zu verkürzen.
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