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Spürbarer Unmut in Kärnten

Von Ina Weber

Politik
Gelebte Zweisprachigkeit in Kärnten. Kärntner Landesarchiv

Nachdem am Donnerstag weitere Info-Tours zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten abgesagt wurden, brachten Landeshauptmann Jörg Haider und SPÖ-Stellvertreter Peter Ambrozy einen neuen Vorschlag ins Spiel: Ein Verfassungsgesetz soll festlegen, wie das Urteil von 2001 umzusetzen ist.


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Es sei nämlich zu befürchten, meinte Haider, dass, falls es kein Verfassungsgesetz zur Regelung der Ortstafel-Frage in Kärnten gebe, dieses Thema zu einem "Ewigkeitsthema" werde. Denn niemand könne garantieren, dass nach einer Einigung über die Anzahl der noch aufzustellenden zweisprachigen Tafeln, nicht wieder geklagt werde. Der "spürbare Unmut" in den Kärntner Gemeinden ist aus der Sicht Haiders verständlich, denn niemand kaufe gerne die Katze im Sack. Die Mehrheit, auch Bürger aus der slowenischen Volksgruppe, ist laut Bürgermeister Thomas Krainz aus St. Kanzian, gegen die Aufstellung neuer Tafeln.

Unumstritten ist nach wie vor die Erfüllung der Topographieverordnung von 1977: Mit Ende Oktober werden insgesamt 91 zweisprachige Ortstafeln in Kärnten stehen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von 2001 das den Art. 5, Staatsvertrag von 1955 auslegt würde die Aufstellung von mehr als 300 Ortstafeln verlangen. Slowenenvertreter und der Kärntner Heimatdienst einigten sich im Zuge der letzten Konsenskonferenz im April auf einen Kompromiss: 158 Ortstafeln. "Was aus diesem Kompromiss geworden ist, das weiß nur Haider und der liebe Gott", meinte Marjan Sturm, Vorsitzender des Zentralverbandes der slowenischen Organisation Kärntens gegenüber der "Wiener Zeitung" . Für Sturm ist die Forderung Haiders lediglich der Versuch, den VfGH auszuschalten. Denn ein Verfassungsgesetz kann vom VfGH nicht mehr geprüft werden. Und die neue Regelung wäre sicher nicht im Sinne des Staatsvertrages.

Josef Cap, geschäftsführender SPÖ-Klubobmann zeigte sich am Freitag ebenfalls ablehnend gegenüber dem Haider-Vorschlag. Ohne Zustimmung der SPÖ ist kein Verfassungsgesetz möglich.