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Staat ebnet Sparkassen den Weg aus der Krise

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Keine Steuern auf Kapitalerhöhungen und Fusionen. | Konsolidierung im Sektor erleichtert. | Wien. Kapitalzuschüsse für Banken stehen wegen der Finanzkrise auch in Österreich auf der Tagesordnung. Mit einer weitgehend unbemerkten Gesetzesänderung im Juni 2009 hat der Staat nun den heimischen Sparkassen - und deren Spitzeninstitut, der Erste Group - eine potenzielle Hürde für derartige Krisen-Maßnahmen aus dem Weg geräumt.


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Vor kurzem hat sich die Erste im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1,74 Mrd. Euro von den Investoren geholt. Keine neuen Aktien gezeichnet hat dabei die Hauptaktionärin des Instituts, die Erste-Stiftung; ihr Anteil ist von rund 31 auf 26 Prozent gefallen. Dass diese sogenannte Verwässerung keine Körperschaftsteuerpflicht seitens der Stiftung ausgelöst hat, dürfte - Experten zufolge - auf die neue Rechtslage zurückzuführen sein.

Seit 1999 können sich Sparkassen-Gesellschaften, die den operativen Bank-Betrieb in eine Beteiligung ausgelagert hatten, in Stiftungen umwandeln. Bei der Erste Bank erfolgte dies 2003. Bei der Übertragung der Beteiligung muss deren Verkehrswert ermittelt werden, auf die Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert fällt Körperschaftsteuer an (25 Prozent seit 2005, davor 34 Prozent). Da sich an den faktischen Besitzverhältnissen jedoch nichts verändert, hat der Fiskus den Sparkassen-Stiftungen die Möglichkeit eines Aufschubs eingeräumt: Erst wenn die Anteile veräußert werden, muss die Steuer bezahlt werden.

"Kein Zusammenhang"

Einige Finanzämter seien jedoch der Meinung gewesen, dass auch die Verwässerung der Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer derartigen Veräußerung gleichkäme, so Johann Mühlehner, Steuerexperte beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. In diesem Fall hätte etwa auch die Erste-Stiftung bei der jetzigen Kapitalerhöhung Steuern zahlen müssen. Allerdings hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass es zu keiner Steuerpflicht führt, wenn im Rahmen einer Kapitalerhöhung das Beteiligungsausmaß vermindert wird, ohne dass sich deren Substanzwert ändert.

Seitens der potenziellen Profiteure gibt man sich auf Anfrage der "Wiener Zeitung" allerdings erstaunt: Man habe auch in der Vergangenheit nicht immer in vollem Umfang Bezugsrechte wahrgenommen, so eine Sprecherin der Erste-Stiftung. Damals wären ebenfalls keine Steuern angefallen. Bei den Entscheidungen in Zusammenhang mit der jüngsten Kapitalerhöhung habe die Gesetzesänderung keine Rolle gespielt.

Auch Michael Ikrath, Generalsekretär des Sparkassenverbands und ÖVP-Nationalratsabgeordneter, betont, dass es keinen Zusammenhang gebe. Er verweist auf einen weiteren Aspekt der Neuregelung: Auch beim Übertragen von Sparkassen-Anteilen im Rahmen von Fusionen fällt nun keine Körperschaftsteuer mehr an. Damit sei eine "Barriere für Konsolidierungen" im Sektor beseitigt worden. Nun sei es leichter, auf Marktveränderungen in einigen Regionen zu reagieren, so Ikrath. Trotz Finanzkrise gebe es derzeit aber keinen erhöhten Druck zu fusionieren.

In Österreich gibt es 34 Sparkassen-Stiftungen. Die Gesetzesänderung gilt auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.