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Staatliche Prämien: Flexible Steuervorteile

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Steuerfreibeträge sind mit einem doppelten Missverständnis behaftet. Sie sind keine Freibeträge von der Steuer und sie bringen auch nicht immer Steuervorteile. Wenn ein Betrieb keinen steuerpflichtigen Gewinn ausweist oder das Einkommen eines Lohnsteuerzahlers unter der Besteuerungsgrenze liegt, nützt ein Freibetrag gar nichts. Diese Einsicht hat den Fiskus bewogen, in den letzten Jahren immer häufiger auf die steuerliche Förderung durch Prämien umzusteigen. Massiv ist das Prämienangebot im Vorjahr ausgeweitet worden.


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Im Vordergrund steht dabei die neue Investitionszuwachsprämie, über die die "Wiener Zeitung" bereits ausführlich berichtet hat. Diese Prämie belohnt bestimmte betriebliche Investitionen der Jahre 2002 und/oder 2003, die über den Investitions-Durchschnitt der drei unmittelbaren Vorjahre hinaus vorgenommen wurden oder werden. Die Prämie beträgt 10% dieser Mehr-Investitionen und ist völlig steuerfrei, kürzt also auch nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezüglichen Investitionen.

Investitionszuschuss

Eine Investitions-Sonderprämie wurde für jene von der vorjährigen Hochwasserkatastrophe betroffenen Betriebe geschaffen, die daran gehen müssen, ihre beschädigten oder zerstörten Anlagen durch Ersatzanschaffungen auszutauschen. Der steuerliche Bonus für diese Ersatzgüter beträgt 5% bei Ersatzbaulichkeiten und 10% bei den sonstigen Ersätzen im Anlagevermögen. Gefördert werden Investitionen, die zwischen 1. Juni 2002 und 31. Dezember 2003 erfolgen (oder erfolgt sind), wobei bei Baulichkeiten zumindestens der Baubeginn in diese Periode fallen muss.

Forschungsimpuls

Ein steuerlicher Impuls für die betriebliche Forschungsarbeit soll durch die seit dem Vorjahr geltende besondere Forschungsprämie angestrebt werden. Diese Prämie stellt die Alternative zum gleichzeitig eingeführten besonderen Forschungsfreibetrag dar, womit im Gegensatz zum bisher schon geltenden "normalen" Freibetrag nicht nur "erfindungsorientierte" Projekte, sondern neue, zusätzliche Forschungsbereiche gefördert werden sollen. Diese Bereiche sind inzwischen durch umfangreiche Veröffentlichungen der Finanz umfassend definiert worden. Die Prämie beträgt für Forschungsausgaben des Jahres 2002 3%, für 2003 5%.

Bildungsprämie

Der neuen besonderen Forschungsprämie hat man gleich auch eine besondere Bildungsprämie beigesellt. Dieser Bonus (seit 2002 6%) soll jene Arbeitgeber-Aufwendungen prämieren, die für externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für betriebseigene Arbeitnehmer anfallen. Es muss sich um unmittelbare Bildungsvorgänge im betrieblichen Interesse handeln und sie müssen in betriebsexternen Bildungseinrichtungen (WIFI, BFI, PH, usw.) erworben werden. Die ab 2003 auch geförderten innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen sind nur für den bereits bestehenden Bildungsfreibetrag, nicht aber auch für die neue Bildungsprämie zugänglich.

Keine direkte staatliche Prämie gibt es für betriebsinterne Diensterfindungen. Hier hat man nur die bestehende Steuer-begünstigung für die Arbeitnehmer (nämlich die Besteuerung solcher betrieblicher Belohnungen mit dem Mini-Steuersatz von 6%) ab 2003 erweitert: das steuerliche Limit für derlei Erfindungsprämien (ein Jahresbezugssechstel) darf um 15% erhöht werden.

Lehrlingsförderung

Neu und eine Prämie der besonderen Art ist auch die betriebliche Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 Euro je Lehrling und Jahr. Sie konkurriert im Jahr 2002 noch mit dem auslaufenden Lehrlingsfreibetrag, der danach nicht mehr gewährt wird. Die 1.000 Euro-Prämie gibt es für alle Jahre, in denen ein Lehrverhältnis besteht und sie ist - wie auch die vorgenannten Prämien - ein echter Steuerfrei-Posten, der die bezüglichen Aufwendungen nicht kürzt.

Zukunftsvorsorge

Im außerbetrieblichen Bereich sind die steuerfreien Bauspar-prämien sowie jene für die Pensionszusatzversicherung und für das seit heuer neu installierte Zukunftsvorsorge-Modell von Bedeutung. Während die ersteren schon auf eine lange Tradition zurückblicken, sind jene für die gutgemeinte (aber inzwischen mangels Publikumserfolg wieder auslaufende) Pensionszusatzversicherung nur Kurzläufer.

Die große Hoffnung (vor allem der Versicherungswirtschaft) ist das seit heuer geltende neue Vorsorgemodell. Die (steuerfreie) Prämie auf die vom "Zukunftsvorsorger" angesparten Beträge setzt sich aus einer fixen Grundprämie von 5,5% und einer variablen von (heuer) 4% zusammen, so dass die derzeitige Förderprämie 9,5% beträgt, wobei das Jahressparvolumen (derzeit) mit 1.851 Euro begrenzt ist. Die Mindestansparzeit beträgt 10 Jahre, wer sich aber danach anstatt für eine Verrentung für eine Barauszahlung des Sparguthabens entscheidet, muss die Hälfte der bisher lukrierten Prämien an den Staat zurückzahlen. Zusätzlich müssen die inzwischen angewachsenen Kapitalerträge mit 25% nachversteuert werden.

Antragsformulare

Für alle Prämienangebote gibt's ein Antragsformular. Für die Forschungs-, Bildungs- und Lehrlingsausbildungsprämie ist es das kombinierte E 108 c, für die Investitionszuwachsprämie braucht man das E 108 e und für die Ersatzbeschaffungs-Sonderprämie das E 108 d. Weil man diese Sonderprämie nicht erst in der Jahressteuererklärung, sondern bereits jeweils monatlich beim Finanzamt beanspruchen kann, gibt es dieses Formular in einer j-Version und in einer m-Version; der betroffene Betrieb soll auf diese Weise möglichst rasch steuerliche Unterstützung erreichen können.

EDV-Freaks können sich übrigens alle genannten Formulare aus dem Internet unter http://www.bmf.gv.at holen.