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Staatsanwalt ermittelt gegen Berater Hans Gogg

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Unternehmensberater weist Vorwürfe zurück - Anzeige eines Ex-Partners?


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Graz/Kematen. Die HHP Beteiligungs GmbH, deren Geschäftsführer Unternehmensberater Hans Gogg ist, will groß ins Dating-Geschäft einsteigen. Wie berichtet, will die HHP, Alleingesellschafterin ist Goggs TMB Treuhand Management Beratungs GmbH, eine Internet-Dating-Plattform (togethermedien.net) basteln, und dazu von "professionellen Kunden" via Anleihenausgabe zwei Millionen Euro einsammeln. Dieser "Together Bond II" ist laut Bewerbung in Tranchen zu 50.000 Euro gestückelt, unterliegt damit nicht der Prospektpflicht. Zwölf Prozent soll die Rendite pro Jahr und die Laufzeit fünf Jahre betragen. Die Zeichnungsfrist ist laut Gogg am 30. Juni 2012 abgelaufen.

Indes war der Unternehmensberater Hans Gogg 2008 in die Insolvenz geschlittert, der Konkurs ist aber längst aufgehoben. Das letzte Drittel der Quote ist Ende Mai 2013 fällig. "Die Insolvenzursache zum Zeitpunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise war ein nicht mehr funktionierendes Geschäftsmodell mit Unternehmensbeteiligungen", erklärt Gogg. "Der Hauptgrund waren schlagend gewordene Haftungen für Unternehmensbeteiligungen." Laut Creditreform wurden 19 Gesellschaften um Gogg letztendlich aus dem Firmenbuch gelöscht.

Betrugsverdacht bestritten

Doch Gogg hat seit 2008 Ärger am Hals. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt unter dem Aktenzeichen 10 St 178/08m gegen ihn.

"Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, der betrügerischen Krida, der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und des Vorenthaltens von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gegen Herrn Gogg anhängig", bestätigt Staatsanwalt Hansjörg Bacher auf Anfrage der "Wiener Zeitung". "Wir sind schon im letzten Viertel der Ermittlungen. Eine Enderledigung ist derzeit noch nicht absehbar."

"Sämtliche von Ihnen zitierten Verdächtigungen werden von mir zurück gewiesen. Es gilt für mich, wie für jeden anderen, die Unschuldsvermutung", kontert Gogg in einem E-Mail auf eine Anfrage der "Wiener Zeitung". "Es handelt sich um kein umfangreiches Ermittlungsverfahren im Vergleich wie es von anderen Personen in der Öffentlichkeit bekannt ist. Das Ermittlungsverfahren zu den Paragrafen 146, 147, 148 Strafgesetzbuch beruht auf einer emotionellen und unfundierten Anzeige eines ehemaligen Partners von mir aus dem Jahr 2008, den ich aufgrund seiner Malversionen im Jahr 2008 gekündigt habe."

Das zivilrechtliche Verfahren dazu sei längst bereinigt und verglichen, erläutert der Unternehmensberater, der damalige Anzeiger habe seinem Zahlungsplan im Insolvenzverfahren sogar zugestimmt.

"Der Staatsanwaltschaft Graz wurden von mir umfangreiche Darstellungen der Sachverhalte, einschließlich fundierter Urkunden überreicht und offengelegt", behauptet Gogg. "Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Sachverhalts." Nachsatz: "Das Ermittlungsverfahren zu den Paragrafen 153c, 156 und 159 Strafgesetzbuch ergeben sich automatisch im Zuge eines Insolvenzverfahrens." Zur Erklärung: Diese Paragrafen betreffen sogenannte Krida-Tatbestände.

Verfahren zusammengelegt

Laut dem Grazer Staatsanwalt Bacher soll aber ein zweites Verfahren - aufgrund einer Anzeige aus dem März 2010 - anhängig gewesen sein. "Es ist einige Zeit bei uns ein zweites Verfahren gegen Herrn Gogg und andere anhängig gewesen und das ist mit dem alten Verfahren vereinigt worden", bestätigt Bacher. "Es müssen noch entsprechende Einvernahmen durchgeführt werden." Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" bestritt Gogg den angeblichen Anzeiger, den ihm die "Wiener Zeitung" nannte, zu kennen.

"Für allfällige Fragen zum Geschäftsmodell togethermedien.net der HHP Beteiligungs GmbH stehe ich gerne in einem ausführlichen Hintergrund-Interview - Business Plan mit rund 60 Seiten - bei Interesse zur Verfügung", meint Gogg. Zugleich legt er Wert auf die Feststellung, dass die von HHP aufgelegten Anleihen "ordnungsgemäß im Emissionskalender veröffentlicht wurden".