Justizanstalten nicht mehr überfüllt. | Abschiebung ausländischer Täter laut Heigert sinnvoll. | Wien. Das Haftentlastungspaket greift. Zwar liegt bisher keine offizielle Evaluierung der seit 1. Jänner dieses Jahres geltenden Maßnahmen vor, eine Berechnung der "Wiener Zeitung" lässt diesen Schluss allerdings zu (Grafik rechts). Auch die Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt, Teresa Heigert, sieht im Alltag, dass die Gefängnisse weniger überfüllt sind. In Wiener Neustadt etwa stehen 211 Betten zur Verfügung, vor der Umsetzung des Pakets habe man auch schon 240 und mehr Häftlinge hier gehabt. "Aber seit einigen Monaten sind wir mit 96 Prozent Auslastung ziemlich stabil", so Heigert.
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Zur Erinnerung: Teil des 2007 verabschiedeten Haftentlastungspakets von Ex-Justizministerin Maria Berger war neben dem Einsatz der elektronischen Fußfessel auch das Projekt "Schwitzen statt Sitzen", in dessen Rahmen gemeinnützige Arbeit einer Ersatzfreiheitsstrafe vorgezogen werden kann, wenn der Betroffene eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass mehr inländische Häftlinge nach Verbüßung von zwei Drittel ihrer Haftzeit vorzeitig entlassen werden, weil das Entscheidungskriterium Generalprävention wegfällt. Ausländische Straftäter können bereits nach der halben Haftzeit entlassen und in ihr Heimatland abgeschoben werden, gleichzeitig wird über sie ein Rückkehrverbot verhängt. Während die Fußfessel "bei uns überhaupt kein Thema" sei, habe vor allem letztere Maßnahme massiv zum Abbau der Häftlingszahlen in Wiener Neustadt beigetragen, erklärt Heigert. Allerdings - "da brauchen wir uns nichts vorzumachen" - komme es dann auch vor, dass ausländische Entlassene illegal nach Österreich zurückkehren, wieder eine Straftat begehen und dann mitunter auch wieder in Wiener Neustadt landen.
Angesprochen auf ihre Erwartungen an eine neue Justizministerin, sagt Heigert übrigens: "Rückendeckung und Kontinuität." Ihr wäre besonders die Erstellung eines Leitbildes für die 28 österreichischen Justizanstalten wichtig. Eine solche Bestimmung findet sich nicht im neuen Regierungsprogramm, lediglich von einer Verbesserung der Kommunikation zwischen Polizei und Justiz ist dort die Rede. Ambitionierter wirkt da die geplante (Wieder-)Einrichtung eines Gerichts mit dazugehöriger Justizanstalt, das "unter anderem für Zwecke der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzugs" verwendet werden soll. Jugendgerichtshof "light" also? Man wird sehen.
Ebenfalls im Regierungsprogramm findet sich natürlich: Die Evaluierung des Haftentlastungspakets.