Bericht der "Wiener Zeitung" sorgt für Aufregung. | Verdacht der Nötigung gegen Stadler steht im Raum. | Wien. Der Bericht in der Freitagausgabe der "Wiener Zeitung" über den Inhalt des Kabas-Berichts schlägt hohe Wellen. Darin wird dem mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Ex-Volksanwalt Ewald Stadler "massivste Parteischädigung" vorgeworfen. Konkret wird der ehemalige Volksanwalt beschuldigt, FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache durch belastende Jugendfotos unter Druck gesetzt zu haben, um ihn zum Rückzug von der Parteispitze zu zwingen.
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Belegt werden die Vorwürfe in dem Bericht anhand mehrerer Zeugenaussagen, die Stadler schwer belasten. Im Raum steht der strafrechtliche Verdacht der Nötigung, wie nun auch die APA meldet. Der Kabas-Bericht wird von der FPÖ unter Verschluss gehalten. Die "Wiener Zeitung" hatte jedoch Gelegenheit zur Einsichtnahme.
Stadler weist sämtliche gegen ihn erhobene Vorwürfe zurück. Er will nun die "Wiener Zeitung" klagen. Stadler fordert die Veröffentlichung des Berichts, um dagegen gerichtlich vorgehen zu können.
Neben den in dem Bericht vorgebrachten Beschuldigungen sorgt aber auch das Arrangement für Aufmerksamkeit, das Stadler und die FPÖ im Rahmen seines selbst erklärten Parteiaustritts offensichtlich vertraglich getroffen haben.
Jeder FPÖ-Abgeordnete hat bei seiner Kandidatur einen sogenannten Demokratievertrag unterschreiben müssen. Dieser soll verhindern, dass Abgeordnete unter Mitnahme ihres Parlamentssitzes die Fraktion verlassen. In dem Vertrag sind Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Stadler, der diesen Demokratievertrag maßgeblich mitausformuliert hatte, und die FPÖ haben sich nun jedoch schriftlich auf einen Verzicht von Strafzahlungen geeinigt. Laut Stadler wäre eine Pönale ohnehin nur dann vorgesehen, wenn er auch aus dem Klub ausgetreten wäre, dem er jedoch nach wie vor angehört. Bei Verlust nur eines Mitglieds würde der Klub rund 400.000 Euro an Förderungen verlieren.
Unter Verfassungsrechtlern besteht weitgehend Einigkeit, dass der FPÖ-Demokratievertrag gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt - und damit ungültig ist.
Stichwort Nötigung
Was unter Nötigung zu verstehen ist, erklärt das Strafgesetzbuch knapp, aber deutlich (Paragraf 105): "Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
Ob diese Bestimmung auf die Foto-Affäre rund um FP-Chef Heinz Christian Strache und den aus der Partei ausgetretenen Abgeordneten Ewald Stadler zutreffen könnte, ist jedoch unklar. Stadler bestreitet die Vorwürfe entschieden.
Den konkreten Fall will Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch nicht beurteilen, weil die Details noch nicht bekannt sind. Er nennt jedoch ein Beispiel: Wenn jemand mit der Veröffentlichung von Nacktfotos droht, um einen Konkurrenten zur Kündigung zu zwingen, dann "müsste man schon in die Richtung nachdenken".
Bei Nötigung handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heißt, die Staatsanwaltschaft müsste von sich aus tätig werden. Sollte Anklage erhoben werden, entscheidet der Nationalrat über eine allfällige Auslieferung Stadlers.