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Städtebund kritisiert das neue Vergabegesetz

Von WZ Online

Politik

Mitte vergangener Woche endete die Begutachtungsfrist für das Vergabegesetz 2006. Es soll spätestens am 1. Februar 2006 in Kraft treten. Städtebund-Generalsekretär Pramböck spricht von der richtigen Richtung, fordert aber Nachbesserungen.


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"Es wird immer von Bürokratieabbau und Vereinfachung geredet, im Vergaberecht merken Städte und Gemeinden davon wenig. Die herbeigeführte Komplexität bindet aber zunehmend mehr Personal und verursacht durch die aufwändige externe Expertise hohe Kosten", erklärte Pramböck und verweist auf die 363 Paragrafen und XIX Anhänge des 500 Seiten umfassenden neuen Gesetzeswerks.

Statt Einsparungen ein Prozent Mehrkosten

Die Anwendung der komplexen Vergabemechanismen führe in Summe zu Mehrkosten von etwa ein Prozent des Auftragsvolumens bei der öffentlichen Vergabe durch Städte und Gemeinden, dabei seien Einspareffekte durch EU-weite Ausschreibungen schon einkalkuliert. "Bleibt der Entwurf so wie er ist, wird das zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen der öffentlichen Verwaltung gegenüber der Privatwirtschaft führen. Diese ist nämlich nicht an derartige Vergaberegeln gebunden. Angepeilte Kosteneinsparungen im Ausmaß von zwei Prozent bei einem Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in Österreich von jährlich etwa 35 Milliarden Euro werden sich so nicht ausgehen. Schon beim Vergabegesetz 2002 waren die Kostenschätzungen des Bundes viel zu optimistisch. Der vom Gesetzgeber angestrebte günstigste Preis kann nämlich ins Auge gehen", gab Pramböck mit Blick auf allfällige hohe Rechtsmittel- und Gerichtskosten sowie einzukalkulierende Preiserhöhungseffekte durch Absprachen zu bedenken.

Pramböck gegen striktes Verhandlungsverbot

Das Prinzip des strikten Verhandlungsverbotes (über Hauptbestandteile des Auftrages und vor allem über die Preise) müsse fallen. "Hier geht es ganz einfach um eine Gleichbehandlung mit der Privatwirtschaft, das ist alles. Verhandlungen mit allen Bietern sind daher anzustreben", meinte Pramböck.

Mehr Effizienz, weniger Bürokratie

Dass schon bei Aufträgen ab 20.000 Euro komplexe Regeln Platz greifen, will der Städtebund nicht einzusehen. Österreich wolle hier die EU-Anforderungen übererfüllen, die erst ab 249.000 Euro gelten, erklärte der Städtebund-Generalsekretär. Bei gemeinsamen Einkäufen müsse es möglich sein, dass sich weitere Gemeinden auch im Nachhinein beteiligen können.

Zudem sei die landesgesetzlich normierte öffentliche Bekanntmachung auf Basis des Vergabegesetzes stark kostentreibend. "Mit dem Vergabegesetz 2002 wurde die Nutzung gemeindeeigener Publikationen bei Vergaben im Unterschwellenbereich untersagt. Einschaltungen in einem Amtlichen Medium des Landes sind aber kostenpflichtig", so Pramböck abschließend.