Erwartete Flut ist ausgeblieben. | Noch keine prominenten Opfer. | Wien. Schon kurz nachdem in Österreich "beharrliches Verfolgen" (§ 107a, StGB) vulgo "Stalking" per 1. Juli unter Strafe gestellt wurde, vermeldeten Frauenschutzorganisationen eine "Anzeigenflut". Tatsächlich langten bei der Staatsanwaltschaft bis Ende August bundesweit 187 einschlägige Anzeigen ein, verhandelt wurde bisher ein Fall. Dennoch geben sich alle Beteiligten weiter optimistisch.
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"Früher konnten wir nur gegen solche Täter vorgehen, wenn wir ihnen gefährliche Drohung oder Nötigung nachweisen konnten. Bei Psychoterror oder Verfolgung konnten wir nichts machen", schätzt Gerald Jarosch von der Staatsanwaltschaft Wien die neuen Möglichkeiten.
Wien führt in der Bundesländerwertung (1. Juli bis 31. August) mit 55 Anzeigen. Auf NÖ und OÖ entfallen je 34, gefolgt von Steiermark (18), Salzburg (13), Tirol (12), Kärnten (10), Vorarlberg (7) und Burgenland (4).
Nacktfotos im Haus
Wie "beharrliches Verfolgen" in der Praxis aussieht, beschreibt Alexander Knoll von der Gewaltpräventionsstelle der Wiener Polizei, wo pro Jahr schon bisher rund 600 einschlägige Beschwerden eingingen: "Es beginnt meist mit Telefonterror, nutzt das nichts, werden Autos beschädigt, Türschlösser verklebt, Verwandte belästigt."
In weiterer Folge werden neue Partner bedroht oder Verleumdungen an die Chefs der Betroffenen geschickt. "Wir haben Fälle, wo die Opfer so ihre Arbeit verloren haben. Einmal plakatierte ein Täter eine ganze Wohnhausanlage mit Nacktfotos der dort lebenden Betroffenen."
In solch schweren Fälle seien Täter zu rund 80 Prozent männlich, in leichteren Fällen sei das Geschlechterverhältnis eher ausgewogen, die Attacken zögen sich oft über Jahre. "Oft stecken hinter Verfolgungen auch Sorgerechts-Kämpfe, wo sich Männer nach Trennungen gegen den Entzug ihrer Kinder wehren", weiß Knoll. Prominente Opfer gebe es bisher unerwarteterweise noch keine. Gerade Prominente werden oft von hartnäckigen Fans verfolgt.
Auch Karin Spacek, Leiterin des Frauenreferates der Stadt Wien, kennt die Problematik aus ihrer Praxis beim Frauen-Notruftelefon: "Wie effektiv dieses Gesetz ist, werden wir erst wissen, wenn wir die ersten Urteile haben. Dann muss man evaluieren."