Zum Hauptinhalt springen

Starker Widerstand gegen neues Anti-Terror-Gesetz

Von Katharina Schmidt

Politik

Grüne wollen Expertenhearing im Parlament. | Nur BZÖ könnte Regierung die nötige Verfassungsmehrheit verschaffen. | Wien. Claudia Bandion-Ortner will schärfer gegen Terrorismus vorgehen. Wie berichtet, hat die Justizministerin vergangene Woche eine Neufassung des sogenannten Terrorismuspräventionsgesetzes im Ministerrat eingebracht. | Dschihadismus als Ersatzidentität


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Änderungen waren nötig geworden, weil die SPÖ dem ursprünglichen Entwurf nicht zustimmen wollte. An den grundlegenden Punkten des Gesetzes hat sich aber nichts geändert: Die Ausbildung für Terror-Zwecke (Stichwort: Terrorcamps) soll bestraft werden. Ausbilder müssen demnach mit bis zu zehn Jahren, Schüler mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

Außerdem werden die Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten und die Gutheißung solcher Taten mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht - dies zielt auf "Hass prediger" ab. Das Anbieten eines Medienwerks, das als Anleitung zu einer Terrortat dienen könnte, wird mit bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Schließlich wird der Tatbestand der Verhetzung um die Hetze aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, der Weltanschauung oder einer Behinderung erweitert.

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sind nur marginal. So ist in punkto Verhetzung nicht mehr nur von "Öffentlichkeit" die Rede, sondern es muss die Hetze "für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar" stattfinden.

Während zwar die SPÖ ihr Placet zu dem neuen Entwurf gegeben hat, regt sich bei den Grünen Widerstand: Justizsprecher Albert Steinhauser hält die Änderungen für nicht ausreichend. Etwa sei der Paragraf, der das Gutheißen terroristischer Straftaten betrifft, "dehnbar" formuliert. Er befürchtet, dass dies nur ein "Vehikel ist, um scharfe Ermittlungsmaßnahmen zu rechtfertigen".

Angst vor Missbrauch

Außerdem werde damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Ähnlich dem berühmt-berüchtigten Mafia-Paragrafen, nach dem derzeit Tierschützer angeklagt sind, könnte auch Nichtregierungsorganisationen das Gutheißen einer Terrortat vorgeworfen werden. Steinhauser warnt davor, dass man sich das Gesetz "zurechtbiegen" werde, "um gegen bestimmte Personengruppen vorzugehen".

Er verweist auch auf die Kritik, die bereits der ursprüngliche Entwurf bei Rechtsanwälten, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen hervorgerufen hat. Auch nach den Änderungen bleibt etwa Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt bei seiner Kritik, dass dadurch Nichtregierungsorganisationen kriminalisiert werden könnten.

Eigentlich soll das Gesetz am 5. Mai den Justizausschuss passieren. Steinhauser will dem Termin aber nicht zustimmen, sondern fordert zuerst ein Expertenhearing dazu im Parlament. Dass will ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer zwar nicht ausschließen, allerdings meint er, dass die Fakten bereits auf dem Tisch lägen und auch die Expertenmeinungen bekannt seien. "Das sollte man im Ausschuss ausdiskutieren", so Donnerbauer.

FPÖ lehnt Entwurf ab

Die Regierung braucht für das Gesetz eine Verfassungsmehrheit im Parlament, die nur mit einer Oppositionspartei zustande kommen kann. Da aber auch die FPÖ die Regierungsvorlage als "Anschlag auf Bürger- und Freiheitsrechte" bezeichnet, bleibt nur das BZÖ. Justizsprecher Ewald Stadler hält die Novelle für "längst überfällig" und bietet der Koalition Unterstützung an.