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Start der neuen Betriebsrente

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Versicherungen kommen diesmal zum Zug. | Wien. Die Überalterung der Gesellschaft macht die Finanzierung der Pensionen immer schwieriger. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes (Wifo) gibt es zwischen dem Einkommen der Pensionisten und ihren Ausgaben schon jetzt eine Kluft: Sie haben um 20 Prozent weniger Einkommen, geben aber nur um 13 Prozent weniger aus. Die Differenz wird zum Beispiel durch Ersparnisse ausgeglichen, erklärte Thomas Url vom Wifo bei der Präsentation der Studie (siehe Grafik), die von der s-Versicherung in Auftrag gegeben wurde.


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Die Regierung versucht mit neuen Gesetzen - die auch durch die EU-Pensionsfondsrichtlinie nötig wurden - die zweite Säule der Altersvorsorge zu stärken. Denn während im EU-Durchschnitt rund 50 Prozent aller Dienstnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, seien es in Österreich nur 18 Prozent, so Manfred Rapf, Vorstand der s-Versicherung.

Ergänzung zu den

Pensionskassen

Nach den Pensionskassen kommen dieses Mal die Versicherungen zum Zug. Sie bieten ab heute im Rahmen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten eine Betriebliche Kollektivversicherung an, die folgendermaßen funktioniert:

Ein Teil des Gehalts wird direkt in die Betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt. Für das eingezahlte Geld gibt es einen Garantiezinssatz von derzeit 2,25 Prozent. Die s-Versicherung rechnet aktuell mit einer tatsächlichen Jahresverzinsung von etwa 4,5 Prozent. Ab dem vereinbarten Leistungsbeginn wird dann eine Betriebspension ausgezahlt. Bei einem Jobwechsel gibt es laut s-Versichungs-Vorstand Erwin Hammerbacher drei Möglichkeiten: beitragsfrei stellen lassen, selbst weiter einzahlen oder gemäß dem Rucksackprinzip mitnehmen.

Die Konditionen für die Betriebliche Kollektivversicherung müssen in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter die Beiträge (bis zu 10,25 Prozent der Lohn- oder Gehaltssumme) ein. Der steuerliche Vorteil für ihn: Die Prämienzahlungen werden als Betriebsausgaben anerkannt und sind von den Lohnnebenkosten befreit. Für die Mitarbeiter sind diese Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Beiträge zur betrieblichen Kollektivversicherungen können als Variante der Gehaltserhöhung vereinbart werden oder als Gehaltsumwandlung - dies ist allerdings nur bis zu 300 Euro möglich. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer auch selbst einzahlen und zwar bis zu dem Betrag, der vom Arbeitgeber kommt, oder bis zu 1000 Euro jährlich mit einer staatlichen Prämie von derzeit 9 Prozent. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Beide Teile werden vom Arbeitgeber an den Versicherungspartner abgeführt. Die Versicherungssteuer - die bei der Einzahlung automatisch abgeführt wird - beträgt nur 2,5 statt wie bei herkömmlichen Lebensversicherungen 4 Prozent. Bei Auszahlung der Rente wird die Arbeitgeberleistung zur Gänze besteuert, die Arbeitnehmerbeiträge nur mit 25 Prozent der normalen Lohnbzw. Einkommenssteuer.