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Startschuss für Kontoerstgutschriften

Von WZOn

Politik

AK: "Keine Panik, wenn die Erstgutschrift auf den ersten Blick ein wenig dürftig wirkt".


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Wien. Jetzt geht es also los: Für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Österreicher, die bis  31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, gibt es nun ein einheitliches Pensionskonto. Dieser Tage werden die ersten Kontoerstgutschriften an die Versicherten versendet, die aufzeigen,  welche Pensionsansprüche der Einzelne bis zum Ende des vergangenen Jahres erworben hat. Eine Teilgutschrift gibt Auskunft über den bisher erworbenen monatlichen Brutto-Pensionswert. Um die künftige Pension zum Regelpensionsalter prognostizieren zu können, wird zudem ein Pensionskontorechner in den nächsten Tagen online gehen.

"Das neue System gibt den Versicherten einen übersichtlichen Einblick auf die Höhe ihres individuellen und aktuellen Pensionsanspruches. Es ist sehr erfreulich, dass das neue Pensionskonto der Initiative der Sozialpartner für ein transparenteres System Rechnung trägt", betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Rechnet sich das längere Arbeiten?
"Eine wesentliche Säule der Reform ist das Darstellen von Anreizen für längeres Arbeiten", so die Wirtschaftskammer in einer Aussendung. Das Pensionskonto soll aufzeigen, dass es sich bezahlt macht, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. "Daher ist es aus unserer Sicht bedauerlich, dass der Pensionskonto-Onlinerechner vorerst - entgegen ursprünglicher Pläne - keine Berechnungen für Pensionsantritte nach dem Regelpensionsalter zulässt. Jeder Versicherte sollte rasch und übersichtlich einsehen können, wie sich seine Pension beim längeren Verbleib im Arbeitsprozess verändert. Schließlich erhöht sich die Pension bei einem Antritt mit 67 anstatt mit 62 Jahren um 44 Prozent. Dieser beträchtliche finanzielle Vorteil sollte Versicherten nicht vorenthalten werden", so Gleitsmann.  Es wäre wünschenswert, wenn die vom Sozialministerium in Aussicht gestellte Erweiterung des Onlinerechners für Vergleichsberechnungen mit längerer Erwerbstätigkeit rasch umgesetzt würde. (PM)


AK beruhigt: Konto-Erstgutschrift ist nicht die im Alter zu erwartende Pension
"Keine Panik, wenn die Konto-Erstgutschrift der Pensionsversicherungsanstalt auf den ersten Blick ein wenig dürftig wirkt", rät AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Bei dem Betrag handelt es sich um die Pension, die der oder die Versicherte bei Pensionsantritt zum Regelpensionsalter bekommt, wenn er oder sie bis dahin keine weiteren Pensionszeiten erwirbt. Es gilt: Je jünger der oder die Versicherte, desto geringer die Aussagekraft der Konto-Erstgutschrift.

Die PVA hat dieser Tage mit dem Versand der Konto-Erstgutschriften begonnen. Wichtig: Bei den darin angeführten Beträgen handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Die tatsächlich zu erwartende Pension wird in der Regel höher sein. Je weiter der oder die Versicherte noch vom Pensionsantrittsalter entfernt ist, desto mehr wird die zu erwartende Pension noch anwachsen.

"Lieber eine zweite und dritte Meinung einholen"
Die Arbeiterkammer Oberösterreich rät ihren Mitgliedern, sich von einer möglicherweise gering erscheinenden Konto-Erstgutschrift und den schweren Werbe-Geschützen der Versicherungskonzerne nicht unüberlegt zu einer langfristigen privaten Zusatzvorsorge animieren zu lassen. "Lieber eine zweite und dritte Meinung einholen, ehe Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit unterschreiben", so Präsident Kalliauer. Gerade für junge Menschen seien solche Verträge oft problematisch, wenn sie auf das angesparte Kapital lange keinen Zugriff haben.

Warum also überhaupt ein Pensionskonto, werden sich viele Betroffene fragen. Die Antwort ist klar: Weil es für alle Versicherten eine einfache Pensionsberechnung auf Basis einer Rechtslage ermöglicht. Weil man ablesen kann, wie hoch die bisher erworbenen Pensionsansprüche sind. Und weil es Sicherheit schafft: Ein rückwirkender Eingriff (etwa durch spätere Pensionsreformen) ist nicht möglich.

Ab Zustellung der Konto-Erstgutschrift können Versicherte ihr Pensionskonto und ihr persönliches Berechnungsergebnis mit Handysignatur oder Bürgerkarte einsehen.

Mit dem Pensionskontorechner können Versicherte außerdem die künftige Pension abhängig von der erwarteten Einkommensentwicklung annäherungsweise vorausberechnen.

SVA schreibt bis Ende Juni Versicherte an
Nach den Arbeitern und Angestellten werden auch die Selbstständigen in Bälde Einblick in ihr Pensionskonto erhalten. Bis Ende Juni bekommen die 300.000 Betroffenen per Post die Information über ihre "Kontoerstgutschrift", das Startkapital ihres Pensionskontos, teilte der stellvertretende Obmann der SVA Peter McDonald in einer Aussendung mit.

   Darin berücksichtigt sind alle Pensionszeiten bis Ende 2013. Die Versicherten werden zudem gebeten, fehlende Versicherungszeiten zu vervollständigen, damit die vorläufig errechnete Pensionsgutschrift entsprechend angepasst werden kann.

   Zusätzlich können Versicherte mit dem Pensionskontorechner frühzeitig die Pensionshöhe je nach Jahr des Pensionsantritts "vorahnen". Der Unterschied in der Pensionshöhe liege beispielsweise beim Pensionsantritt mit 62 Jahren im Vergleich zum Pensionsantritt fünf Jahre später bei 44 Prozent, so McDonald.

   Auch bei den Versicherten der Pensionsversicherungsanstalt, also Arbeitern und Angestellten, ist der Weg zum Pensionskonto geebnet. Seit Anfang Juni werden seitens der PVA täglich 30.000 Schreiben auf den Weg gebracht, in denen die Versicherten über ihre Erstgutschriften informiert werden. Als erstes erhalten die Briefe die ältesten Versicherten, bei denen keine Lücken im Versicherungsverlauf bestehen.

Einen Link zum Pensionskontorechner und viele nützliche Tipps zu
Konto-Erstgutschrift sowie Pensionskonto finden Sie auf
ooe.arbeiterkammer.at.