Die Bundesregierung hat einige Corona-Maßnahmen nachgeschärft. Unter anderem dürfen private Feste statt bisher mit zehn Personen nur mehr mit sechs Personen gefeiert werden.
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Ein Blick auf den 7-Tages-Durchschnitt der Neuinfektionen verrät: Seit Ende September gab es in Österreich keinen Tag ohne Anstieg. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass sich das Coronavirus mittlerweile viel stärker als bei der Eruption im September im ländlichen Raum ausbreitet. Das zeigt die genaue Auswertung der Ampel-Kommission. Die Bundesregierung besprach sich deshalb am Montag mit den Landeshauptleuten und beschloss weitere Maßnahmen. Sie gelten allesamt ab Freitag für vorerst vier Wochen.
Dass es zu neuen Einschränkungen kommen wird, wurde von der Regierung seit Tagen avisiert. Gesundheitsminister Rudolf Anschober sprach von "Maßnahmen in der Schublade", auch Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte mehrfach Verschärfungen an. Am Montag war es soweit, wobei die Verordnung erst am Mittwoch kommen wird und einige Details noch unklar blieben. Es seien "unpopuläre Maßnahmen", sagte Kurz, "sie sind aber notwendig".
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Die Verschärfungen zielen auf die die zwei wesentlichen Faktoren des Infektionsgeschehens ab: die Zahl der Sozialkontakte und die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung. Die Einschränkungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie soll insgesamt die Zahl der Kontakte reduzieren, die Maßnahmen im Pflegebereich die hygienische Situation verbessern und dadurch die Ansteckungsgefahr senken. Eine Isolierung der Gepflegten, also ein Besuchsverbot, wird nicht vorgeschrieben. Diese Maßnahme findet sich, neben anderen, unter "Empfehlungen", die den Bundesländern übermittelt wurden. Kurz machte aber auch klar: "Wenn es nicht reicht bei Ländern, dann bleibt keine andere Wahl, als dass wir als Bund durchgreifen."
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Dies betrifft aber vor allem die Sperrstunde, die im Westen auf 22 Uhr vorverlegt wurde, sonst aber bei 1 Uhr geblieben ist. Weitere "Empfehlungen" sind ein Alkoholverkaufsverbot nach der Sperrstunde sowie ein gänzliches Untersagen von Veranstaltungen. Aus Wien ist zu hören, dass von diesen Vorschlägen vorerst nicht Gebrauch gemacht wird – auch, weil man nicht vor Beginn des Winters bereits alle Optionen ausschöpfen will.
Betroffen von den bundesweiten Verschärfungen sind Veranstaltungen und die Gastronomie, bei den Schulen kommt es hingegen zu keinen Änderungen. Tatsächlich ändert sich aber weit weniger, als die Ankündigungen im Vorfeld der Pressekonferenz verhießen.
Kein Ausschank mehr bei Veranstaltungen
Die wichtigste Zahl ab Freitag ist nun die Sechs. Bisher waren bei privaten Veranstaltungen sowie in Lokalen pro Tisch zehn Personen erlaubt, daraus werden nun sechs Personen. Im Freien war die Grenze bei solchen Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze 100 Personen, das reduziert sich ab Freitag auf lediglich 12 Personen. Freilich, die Zahl der Geburtstagspartys, Hochzeiten und Vereinsfeste, die draußen stattfinden, dürfte witterungsbedingt ohnehin mittlerweile überschaubar sein. Neu ist aber, dass es bei diesen Veranstaltungen keinen Ausschank von Speisen und Getränke geben darf.
Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern bleiben zwar erlaubt, aber unter strengeren Auflagen. Es müssen Sitzplätze zugewiesen und jede Veranstaltung bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Ab 250 Teilnehmern braucht es zudem auch eine Bewilligung der Behörden. Die Obergrenzen von Veranstaltungen werden mit 1.000 drinnen und 1.500 draußen festgesetzt. Das heißt, die Fußball-Europacupspiele am Mittwoch und Donnerstag bleiben davon noch unberührt. Nach der Sperrstunde müssen die Gäste schnell weiterziehen, es darf vor den Lokalen kein Verbleiben mehr geben, doch laut Bundeskanzleramt werden die Wirte im Fall der Fälle nicht in die Haftung genommen.
Im Bereich der Pflege wird der Schutz verstärkt. So wird in allen allgemeinen Bereichen in Pflegeheimen eine Maskenpflicht eingeführt, neue Bewohner müssen getestet und Besucher einem Gesundheitscheck unterzogen werden. Ein Besuch muss künftig auch vorab angemeldet werden. In Wien ändert sich damit allerdings nichts, diese Regelungen waren bisher auch in Kraft. Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung wird es verpflichtende Tests geben. Genaueres ist dazu aber auch noch nicht bekannt.
Was unberührt bleibt, ist der private Raum. Das blieb bei der Präsentation zunächst offen, auf Nachfragen sagte Kurz aber, dass in den eigenen vier Wänden nicht kontrolliert werden dürfe. Zwar gelte grundsätzlich die Regelung der Veranstaltungen auch daheim, "aber wir können das nicht bestrafen", sagte der Bundeskanzler. Der grundrechtlich geschützte private Wohnbereich, zu dem laut Judikatur des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwa auch Garagen, Hobbyräume und Keller zählen, ist für die Behörden zwar nicht grundsätzlich tabu, allerdings ist die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen zu beachten. Und ob die Bedrohung durch das Coronavirus groß genug dafür ist, scheint fraglich.
Skifahren in größeren Gruppen wird untersagt
Umfasst sind aber etwa Vereinslokale. Hier greift die Sechs-Personen-Regel, ebenso bei Sportkursen, wobei Minderjährige ausgenommen sind. Kurz sprach bei der Pressekonferenz auch von "Wandergruppen", die nicht größer als zwölf Personen sein dürften. Und selbiges gilt dann natürlich auch beim Skifahren, wobei bei der Unterkunft sogar die Sechs-Personen-Regel greift. Soll heißen: Größere Gruppen als sechs Personen dürfen nicht gemeinsam ins Appartement.
Die entscheidende Frage ist, ob durch diese Maßnahmen tatsächlich das Ziel einer drastischen Kontaktreduktion erreicht werden kann oder sich das Sozialleben stattdessen noch stärker in den privaten Bereich verlagert. Da in diesem Bereich die Übertragungswahrscheinlichkeit als höher eingeschätzt wird (schlechtere Belüftung, weniger Hygiene), könnte es auch negative Effekte geben. Schon jetzt finden in der Kategorie "Haushalt" die meisten (bekannten) Infektionen statt.
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