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Statt ums Schlanksparen geht es künftig um Ziele

Von Claudia Peintner

Wirtschaft
Die Verwaltung muss Budgetmittel und Personal treffsicherer einsetzen. Foto: bb

Kein Budget ohne Wirkungsziele. | Umsetzung der Reform ab 2013. | Wien. Es ist der bisher größte Vorstoß, die öffentliche Verwaltung wie ein privates Unternehmen nach Managementprinzipien zu führen: Statt stets mit dem Thema Schlanksparen konfrontiert zu werden, richtet sich der Fokus der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ab 2013 auf die Ergebnisse der Verwaltungsarbeit und ihre Auswirkungen auf Bürger.


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Bisher legte der Haushalt lediglich die verfügbaren Finanzmittel und Personalkapazitäten für die einzelnen Budgetbereiche fest. Was mit den Steuergeldern tatsächlich bewirkt wurde, war nicht Gegenstand des Budgetabschlusses.

"Künftig muss jede Verwaltungsstelle bereits bei der Budgeterstellung festhalten, welche Wirkungen und Leistungen mit den definierten Ressourcen erbracht werden sollen", erklärt Veronika Meszarits aus der Budgetsektion des Finanzministeriums.

Als Beispiele für langfristige Wirkungsziele nennt die Expertin etwa die Erhöhung der Akademikerinnen-Quote, eine Verbesserung des Bildungssystems oder die Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten.

Sparsam administrieren

Anders als bisher sollen laut Meszarits zudem jene Personen, die die Verantwortung für das Budget haben, in Zukunft verstärkt auch die damit umzusetzenden Maßnahmen darlegen.

Die große Herausforderung bei der ambitionierten Reform lautet: "Wie gelingt es, interne Abläufe so zu steuern, dass die Ergebnisse möglichst den erwarteten Wirkungsbeitrag leisten?" Und: "Wie kann man Verwaltungsmitarbeiter mit skeptischer Grundhaltung motivieren, diesen Wandel in der Verwaltungskultur mitzutragen?"

Aus Sicht des Managementberaters Thomas Klein von Contrast Management-Consulting ist die rechtzeitige Vorbereitung ein wichtiger Erfolgsfaktor. "In jeder Organisationseinheit müssen schon lange vor 2013 nachvollziehbare Strategien, Ziele und Messgrößen für die Evaluierung festgelegt werden", so der Managementexperte. Und das nicht nur hin und wieder auf Projektbasis wie vielleicht bisher, sondern regelmäßig. Auf keinen Fall sollten sich Sektionen dabei "zu Tode administrieren", betont Klein. Vielmehr reiche es, wenn sich Teams ein paar Mal im Jahr mit Maßnahmen zur Wirkungsorientierung beschäftigen.

Mitarbeiter einbinden

Eine zentrale Rolle spielen also die Mitarbeiter. Diese könnten vor allem durch Partizipation motiviert werden, so der Managementberater. In diesem Zusammenhang brauche es aber klare Vorgaben und Feedback.

Dass die Verwaltung durch die Reform zusätzliche Mittel verschlingen könnte, glaubt Klein nicht. Es gehe darum, Personal und Finanzen selektiver und effizienter einzusetzen.

www.npo-kongress.at Reform des Haushaltsrechts

Die Haushaltsrechtsreform tritt in zwei Etappen in Kraft: Ziel ist zum einen mehr Budgetdisziplin für die Ministerien & Co. Seit Anfang 2009 definiert das Bundesrahmengesetz Ausgabenobergrenzen, die jeweils für die nächsten vier Jahre festgesetzt werden. Im Gegenzug erhalten Verwaltungsstellen mehr Spielraum beim Budgeteinsatz. Sie sind nicht mehr dazu gezwungen verbliebene Gelder zu Jahresende auszugeben. Zudem dürfen die Ressorts Mittel auch für andere Zwecke einsetzen, als sie ursprünglich budgetiert waren.

Die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform wird 2013 wirksam. Es soll künftig nicht mehr nur darüber diskutiert werden, wie viel Geld für ein bestimmtes öffentliches Ziel ausgegeben wird, sondern auch darüber, welche Wirkungen der Staat mit seinem Geld- und Personaleinsatz erzielen will und ob er diese tatsächlich erreicht. Zu diesen Zielen zählt konkret auch die Gleichstellung der Geschlechter durch Gender-Budgeting.