BZÖ für das Recht auf Selbstverstümmelung | Die steirische SPÖ tritt für ein Verbot von schlagenden Verbindungen ein. Iinsbesondere will man gegen Mensuren von Minderjährigen vorgehen. Ein entsprechender Antrag wird gegenwärtig im Landtag behandelt, ein Beschluss wird erst Anfang 2007 erwartet. Ein entsprechender Handlungsauftrag an die Landesregierung hätte freilich nur Appellcharakter an den Bund.
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In dem Antrag, der am vergangenen Dienstag im entsprechenden Ausschuss behandelt wurde, geht es darum, "rechtliche Möglichkeiten des Verbotes schlagender Verbindungen, besonders in den Fällen, wo Minderjährige beteiligt sind, zu untersuchen und gegebenenfalls umzusetzen sowie die Vollziehung der Kontrolle der rechtsradikalen Szene zu verstärken und gegebenenfalls das Verbotsgesetz im Weg einer Regierungsvorlage in diesem Sinn zur Novellierung vorzuschlagen".
Einen Anstoß zu diesem Schritt habe ein Bericht im ORF-Report über den steirischen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger gegeben, wo Jugendliche mit blutenden Verletzungen am Oberkörper zu sehen waren, erklärt SPÖ-Landtagsabgeordneter Johannes Schwarz.
Rechtsexperten sehen durchaus Chancen, dass ein Verbot halten würde. So meinte etwa der Grazer Strafrechtsprofessor Peter Schick in einem ORF Steiermark-Interview, dass eine Einwilligung für eine Körperverletzung nur dann rechtswirksam sei, wenn sie den guten Sitten entspreche. Und dies sei dann nicht mehr der Fall, wenn das Parlament eine Körperverletzung, die in einer Mensur herbeigeführt wird, für nicht den guten Sitten entsprechend erkennt.
Abgelehnt wird der SPÖ-Vorstoß vom BZÖ und den schlagenden Burschenschaften selbst: Wenn das Wahlalter zum Teil auf 16 Jahre herabgesetzt werde, sollten Jugendliche auch entscheiden können, ob sie eine Mensur fechten wollen. Für den steirischen BZÖ-Chef und Generalsekretär Gerald Grosz handelt es sich um ein "Orchideenthema", das von der SPÖ lanciert werde, um vom "eigenen Generalversagen" abzulenken. Der steirische ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler meinte, man könne nicht jeden Verein verbieten, der einem nicht passe. Hingegen kann er Maßnahmen, um Jugendliche daran zu hindern, an Mensuren teilzunehmen, etwas abgewinnen.