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Stellung von Euratom in der IAEO

Von Waldemar Hummer

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Die Europäische Atomgemeinschaft Euratom, die bisher in der IAEO nur Beobachterstatus hatte, strebt nun eine Vollmitgliedschaft in der Atomenergiebehörde an.


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Die gegenwärtigen Bemühungen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), ihren Status als bloßer Beobachter bei der Internationalen-Atomenergie-Organisation (IAEO) mit Sitz in Wien zu einer Vollmitgliedschaft aufzuwerten, werfen eine Reihe politischer, vor allem aber auch rechtlicher Probleme auf.

Gemäß dem Anfang Jänner 1976 in Kraft getretenen Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Euratom und der IAEO (Amtsblatt EG 1975, Nr. L 329/28 ff.) kann die Europäische Atomgemeinschaft zu den jährlichen Sitzungen der Generalkonferenz und des Gouverneurrates der IAEO Beobachter entsenden. Diese können sich jedoch erst dann äußern, nachdem alle Mitgliedstaaten das Wort ergriffen haben, dürfen dabei aber keine Vorschläge unterbreiten.

Wer kann Mitglied bei der IAEO werden?

Ein Stimmrecht kommt der Euratom selbst in den Angelegenheiten nicht zu, für die sie innerhalb des gemeinsamen Europas ausschließlich oder zumindest gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten zuständig ist, wie z.B. im Bereich des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung beim Strahlenschutz und der nuklearen Sicherheit (safeguards). Damit ist die grundlegende Frage aufgeworfen, ob Internationale Organisationen (IO), denen ihre Mitgliedstaaten - so wie hier der Euratom - gewisse Kompetenzen übertragen haben, nicht ebenfalls Mitglieder von anderen IO sein können bzw. sogar müssen, die auf ähnlichen Gebieten tätig werden. Dieses komplexe Problem stellt sich vor allem bei der Europäischen Gemeinschaft (EG), der von ihren 25 Mitgliedstaaten eine Fülle von Kompetenzen übertragen wurde und die dementsprechend bereits Mitglied einiger anderer IO geworden ist; etwa der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) oder der Europäischen Entwicklungsbank. Da in diesen Internationalen Organisationen aber auch noch die EG-Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen zumindest teilweise behalten haben, tritt die EG an die Seite ihrer eigenen Mitgliedstaaten. Je nach Materie bzw. Zuständigkeit stimmen dann z.B. im Rat der FAO entweder der Vertreter der EG oder die Vertreter ihrer 25 Mitgliedstaaten ab.

Stimmrechte auf Euratom übertragen

Nunmehr möchte auch Euratom die Konsequenzen aus solchen Kompetenzübertragungen ziehen und ihren Beobachterstatus bei der IAEO zu dem eines Mitglieds aufwerten. Es besteht nämlich eine offensichtliche Diskrepanz zwischen den Zuständigkeiten der Europäischen Atomgemeinschaft und dem ihr zugewiesenen Status in der IAEO, die eine Vollmitgliedschaft zweifellos rechtfertigen würde. Da die Mitgliedschaft in der IAEO gegenwärtig aber ausschließlich Staaten vorbehalten ist - zur Zeit sind dies 139 Mitgliedstaaten, unter denen sich auch die 25 Euratom-Mitgliedstaaten befinden - würde das zunächst eine Änderung der IAEO-Satzung bedingen. Denn diese müsste sich auch für IO öffnen.

Danach müsste es in der IAEO zu einer Übertragung von Stimmrechten auf Euratom kommen. Zuletzt wäre in einem entsprechenden Beitrittsakt der Europäischen Atomgemeinschaft zur IAEO die genaue (vertikale) Kompetenzverteilung zwischen Euratom und ihren Mitgliedstaaten festzuschreiben. Damit wissen die anderen IAEO-Mitgliedstaaten, wer nun im konkreten Abstimmungsfall in der IAEO zuständig ist - die Euratom oder ihre Mitgliedstaaten.

Wie hochpolitisch eine solche Mitgliedschaft der Atomgemeinschaft bei der IAEO wäre, lässt sich anhand der Debatten um die Iran-Resolution des Gouverneursrates der IAEO in Sachen Nichtverbreitung nuklearen Materials leicht nachvollziehen.