Die türkis-grüne Bundesregierung will spätestens kommende Woche Regeln unter Dach und Fach haben. Gleichzeitig gibt es mehr Geld für Hospizwesen und Palliativmedizin.
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Eine Lösung ist längst überfällig. Sonst ist ab Beginn des kommenden Jahres assistierter Suizid in Österreich ungeregelt erlaubt. ÖVP und Grüne stehen deswegen bei gesetzlichen Regeln für die Sterbehilfe bereits unter gehörigem Zeitdruck. Denn unter Einrechnung des notwendigen Gesetzesbeschlusses auch durch den Nationalrat und anschließend durch den Bundesrat bleiben samt der hoch und heilig versprochenen Begutachtung bei diesem gesellschaftlich extrem heiklen Thema nur mehr zwei Monate Zeit.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember des Vorjahres das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben und der Bundesregierung bis 31. Dezember 2021 eine Frist für eine Neuregelung eingeräumt. Für Beihilfe zum Suizid drohen bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Einigen sich die Regierungsparteien ÖVP und Grüne nicht oder werden nicht rechtzeitig neue Rahmenbedingungen beschlossen, ist Sterbehilfe in Österreich ohne Regeln erlaubt. Weiterhin verboten bleibt aber in Österreich aktive Sterbehilfe.
Justizministerin verhandelt noch mit Kanzleramtsministerin
Seit Wochen bereits vertröstet die Koalition die Öffentlichkeit mit dem Hinweis auf eine baldige Entscheidung. Nach Informationen der "Wiener Zeitung" aus unterschiedlichen Quellen dürfte es nun jedoch in der kommenden Woche tatsächlich zwischen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) eine Einigung auf einen Gesetzesentwurf mit den Regeln für die Sterbehilfe geben. Offiziell wurde von Seiten der Koalition aber nur erklärt: "Derzeit laufen die politischen Gespräche noch."
Vor allem die Kanzlerpartei ÖVP ist bestrebt, gesetzliche Voraussetzungen für die Sterbehilfe festzulegen. Dem Vernehmen nach ist auch die grüne Justizministerin daran interessiert. Die genauen Details halten die Juristen aber auf Trab. Fest steht, dass es Einschränkungen für die Sterbehilfe geben soll: Im Gesetz werde, so war zu erfahren, konkret festgeschrieben, wer einen assistierten Suizid durchführen dürfe, und dass dies nicht ohne Beiziehung eines Arztes erfolgen dürfe; auch, unter welchen Voraussetzungen die Sterbehilfe überhaupt erlaubt wird und welche Schranken es geben wird, damit schwerkranke Menschen vor Druck durch Angehörige geschützt werden.
Im Gegenzug wird von der Bundesregierung ein Ausbau des Hospizwesens und der Palliativmedizin vereinbart. Das läuft darauf hinaus, dass zusätzliche Mittel dafür dauerhaft sichergestellt werden. In der Vergangenheit standen zusätzlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Zehn Monate sind seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthofs bereits verstrichen. Der wachsende Zeitdruck lässt in der ÖVP die Alarmglocken schrillen. Die Chefin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, hat die Vollversammlung des Seniorenrates am Dienstag genützt, um Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Sozialminister Wolfgang Mückstein ins Gewissen zu reden: "Es darf keine Schlupflöcher geben, die Missbrauch und Druck möglich machen." Sie forderte angesichts der knappen Zeit, Schallenberg solle das Thema "zur Chefsache" machen.
Nur verkürzte Begutachtungsphase
Selbst dann muss es bereits rascher gehen als bei einem üblichen Gesetzesverfahren. Als ausgeschlossen gilt derzeit, dass die Regelung der Sterbehilfe mittels Initiativantrag von ÖVP und Grünen einfach im Nationalrat eingebracht wird. Denn damit fiele eine Gesetzesbegutachtung weg.
Für die Begutachtung des Gesetzesentwurfes, wenn koalitionsintern die Einigung perfekt ist, werden aber nicht die an sich vorgesehenen sechs Wochen Zeit bleiben, die Begutachtungsphase wird vielmehr verkürzt werden (müssen). Verteidigt wird das mit dem Hinweis, dass Institutionen wie die Kirche und Interessenvertretungen bereits in den vergangenen Monaten intensiv in die Beratungen über eine Lösung einbezogen worden sind. Auch Vertreter jener Gruppen, die eine weiterreichende Lösung anstreben. Auf die verkürzte Begutachtung folgt der Beschluss im Ministerrat, im Nationalrat, und vor Weihnachten soll es auch noch den Sanktus im Bundesrat geben.