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Psychische Leiden bei Minderjährigen kein zulässiges Kriterium für Sterbehilfe.
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Brüssel. Als erstes Land der Welt will Belgien die Altersbegrenzung für Sterbehilfe aufheben. Das Parlament in Brüssel wird am heutigen Mittwoch über einen entsprechenden Gesetzesentwurf diskutieren. Am Donnerstag soll die Abstimmung erfolgen. Der belgische Senat hatte sich im November bereits mehrheitlich für die Erweiterung des Sterbehilfe-Gesetzes von 2002 ausgesprochen. Erwartet wird, dass auch das Parlament die Novelle annimmt.
Voraussetzung für die Sterbehilfe ist die völlige Zurechnungsfähigkeit eines todkranken Kindes oder Jugendlichen, in dessen Fall keinerlei medizinische Hoffnung auf Besserung mehr besteht. Die Bitte einer minderjährigen Person um Sterbehilfe braucht neben der Zustimmung der Eltern auch ein psychologisches Gutachten, das die Zurechnungsfähigkeit bestätigt. Anders als bei Volljährigen soll psychisches Leiden kein zulässiges Kriterium sein. Sozialdemokraten, Liberale, Grüne sowie die flämischen Nationalisten der N-VA unterstützen das Vorhaben. Christdemokraten und der rechtsextreme Vlaams Belang sind dagegen.
Protest gibt es vor der Abstimmung vor allem aus kirchlichen Kreisen. Letzte Woche bereits rief der belgische Erzbischof André- Joseph Léonard die Gläubigen zu einem "Tag des Fastens und Gebet" auf. Das Land stände vor einem "äußerst wichtigen Moment, an dem wir uns resolut in der gesellschaftlichen Debatte engagieren müssen". Gläubige anderer Religionen sowie Agnostiker und Atheisten rief Léonard auf, sich dem Widerstand anzuschließen.
Jenseits konfessioneller Kreise ist die öffentliche Meinung in Belgien allerdings deutlich für die Ausweitung der Sterbehilfe: Rund drei Viertel der Bevölkerung befürworten das Gesetz, gar bis zu 85 Prozent sind für die Sterbehilfe bei Volljährigen. Seit der Legalisierung sind die Zahlen derer, die durch eine Doppel-Injektion aus Anästhetikum und Muskelrelaxans aus dem Leben scheiden, stetig gestiegen: von 235 (2003) auf 1050 (2011), wobei es in Flandern weitaus mehr Fälle sind als der Wallonie.
Bisher im Verborgenen
Mit wie vielen Ersuchen Minderjähriger in Hinkunft zu rechnen ist, darüber herrscht Rätselraten. Fakt ist, dass Sterbehilfe im Verborgenen schon bisher durchaus stattfindet. 2009 hatte die Zeitung "Le Soir" von 76 Fällen innerhalb von zwei Jahren berichtet. Ein Jahr später berichteten flämische Medien von 13 Fällen in anderthalb Jahren. In diesem Bereich siedeln auch viele Experten ihre Einschätzung an.
Aus der "Dunkelzone" der Illegalität wollen 16 belgische Kinderärzte das Thema holen, die Ende 2013 zur Unterstützung des Gesetzesvorhabens aufriefen. Sie verwiesen auf die mentale Reife, die Minderjährige durch ihr schweres Schicksal erlangen. Unter diesen Umständen sei "jede Lebensbeendigung eine Tat der Menschlichkeit", die man Minderjährigen nicht vorenthalten dürfe.
Einer der Unterzeichner, Joris Verlooy vom Universitätskrankenhaus Gent, berichtet von einem minderjährigen Patienten, der ihn bat, ihn sterben zu lassen, und von Eltern, die nach einer niederschmetternden Diagnose ihres Kindes fragten: "Sie werden uns doch helfen, wenn es nicht mehr geht?" Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass Fälle wie diese eine Legalisierung ohne Altersgrenze rechtfertige.
Dagegen verwehrt sich nun eine andere Gruppe von Kinderärzten. In einem Schreiben, das sie am Dienstag an den Parlamentsvorsitzenden André Flahaut überreichten, fordern sie eine Verschiebung der Abstimmung auf die nächste Legislaturperiode. Die Debatte sei bisher nicht gründlich genug geführt worden. Die Ärzte stellen vor allem das Zurechnungsfähigkeits-Kriterium infrage. "Selbst bei Verbrechen führt die Impulsivität von Minderjährigen zu einer milderen Strafe. Aber für Sterbehilfe soll sie kein Problem sein?", zitiert die Zeitung "De Morgen" Stefaan Van Gool vom Universitätskrankenhaus Löwen.
Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung dürfte Erzbischof Léonard mit seiner Prognose recht behalten: "Belgien steht nicht oft im Zentrum der globalen Aufmerksamkeit. Aber in diesem Fall halten zahllose Medien weltweit ihre Augen auf unser kleines Land gerichtet."
(is) Aktive Sterbehilfe ist bisher neben Belgien nur in zwei weiteren europäischen Staaten ausdrücklich erlaubt: in den Niederlanden, die weltweit als erstes Land bereits 2001 ein entsprechendes Gesetz erließen, sowie in Luxemburg (2009). Dort können auch 16- bis 18-Jährige mit der Zustimmung ihrer Eltern bei einer unheilbaren Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen.
In der Schweiz ist direkte aktive Sterbehilfe zwar verboten, im Gegensatz zu den übrigen Ländern Europaserlaubt der Staat Ärzten und Organisationen jedoch, einem unheilbar Kranken ein tödliches Medikament zu beschaffen, der Patient muss es aber selber einnehmen. Die Kriterien, wann ein solches Rezept an Sterbewillige abgegeben werden darf, sind relativ schwammig, wofür der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Eidgenossenschaft im Vorjahr rügte.
Österreich geht in die entgegengesetzte Richtung. Obwohl aktive Sterbehilfe ohnehin mit bis zu fünf Jahren Haft sehr streng geahndet wird, denkt die Regierung darüber nach, das Verbot der Sterbehilfe auch in der Verfassung zu verankern. Eine entsprechende Enquete-Kommission soll eingerichtet werden, einen konkreten Fahrplan dafür gibt es allerdings noch nicht. Mehrere SPÖ-Politiker sind gegen einen Verfassungsrang.
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