Zum Hauptinhalt springen

Steuer auf "Golden Handshake" allein löst das Frühpensionsproblem nicht

Von Wolfgang Zaunbauer

Analysen

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der Auftrag der OECD war unmissverständlich: Will Österreich weiter Spitze sein, müssen alle Anreize für Frühpensionen beseitigt werden. Das nahm sich Finanzministerin Maria Fekter zu Herzen und schlug nun vor, die steuerlichen Privilegien bei sogenannten "Golden Handshakes" abzuschaffen.

Mit einem goldenen Handschlag verabschieden sich Unternehmen üblicherweise von Managern, die nicht mehr benötigt, erwünscht oder tragbar sind, aber noch einen laufenden Vertrag haben. Solche "Golden Handshakes" sind nicht steuerlich begünstigt.

Bei Fekters Vorschlag geht es vielmehr um die Sonderabfertigung für Arbeitnehmer, die von ihren Unternehmen in Frühpension geschickt werden. Für diese - wie auch für die normale Abfertigung bei normalem Pensionsantritt - zahlt man nur sechs Prozent Steuer. Dieses Privileg will Fekter nun streichen. Ebenso, dass Unternehmen die Sonderabfertigung als Betriebsausgabe abschreiben können.

Fekter, Pensionsexperten und ÖVP-Pensionistenvertreter sehen darin ein taugliches Mittel, das faktische Pensionsantrittsalter (derzeit rund 58 Jahre) anzuheben. Durch den Wegfall der Begünstigung würden Arbeitnehmer nicht so leichtfertig einwilligen, in Frühpension zu gehen, die Unternehmen würden sich entsprechende Angebote dreimal überlegen. Wie viele Frühpensionisten das betrifft, ist allerdings unklar.

SPÖ, Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Opposition sind dagegen. Man dürfe die Betroffenen, die in Frühpension geschickt werden (wogegen sich allerdings kaum jemand wehrt), nicht noch bestrafen. Stattdessen sollten Maßnahmen auf Unternehmensseite gesetzt werden.

Also Privilegien für Arbeitnehmer beibehalten, für Arbeitgeber aber streichen?

Dass die Unternehmen diese Sonderabfertigungen als Betriebsausgaben angeben können, ist nicht wirklich ein Privileg. Vielmehr sind es ja tatsächliche Ausgaben. Die Erleichterung ist eine relative und liegt lediglich darin, dass sich der zu versteuernde Gewinn vermindert. Trotz etwas reduzierter Steuerlast bleibt dem Unternehmen daher vor allem die Tatsache, dass der Gewinn kleiner ist.

Eine Änderung der steuerlichen Regelungen zu den Sonderabfertigungen wird das Problem des niedrigen Pensionsantrittsalters nicht lösen. Es braucht etwa auch eine Änderung der Hacklerregelung (die vor allem Beamte ausnützen). Aber Tatsache ist: Solange es die Möglichkeit gibt, in Frühpension zu gehen, werden die Arbeitnehmer das tun - einfach auch deshalb, weil viele über die Jahre die Lust am Arbeiten verlieren.

Um der Flucht in die vorzeitige Pension entgegenzuwirken gilt daher auch, Anreize zu schaffen, damit die Arbeitnehmer im Berufsleben bleiben wollen - abseits von finanziellen Angeboten. Dies ist eine Aufgabe, deren sich allerdings nur wenige Unternehmer bewusst sind.