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Steuer auf Stiftungen bleibt

Von Harald Waiglein

Wirtschaft
Der fünfprozentige Eingangssteuersatz für Stiftungen wird doch nicht fallen. Foto: bbx

Schenkungssteuer: Reparatur nur durch Meldepflicht. | Angst vor Vermögensabfluss nach Liechtenstein. | Wien. Seit der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Schenkungssteuer gekippt hat und damit auch jene fünfprozentige Steuer, die beim Einbringen von Vermögen in Stiftungen zu entrichten ist, rätseln die Fachleute, wie der Gesetzgeber reagieren wird. ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer hat gewisse Adjustierungen angekündigt, um zu vermeiden, dass steuerfreie Schenkungen für die Umgehung der Einkommen-Steuer genutzt werden können. Einzelheiten dazu wurden bisher aber nicht bekannt.


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Offen gelassen hat das Finanzministerium bisher auch, ob die fünfprozentige Eingangssteuer für Stiftungen ebenso wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer per 31.7.2008 ausläuft (dann endet die Frist, die der VfGH gesetzt hat), oder ob der Gesetzgeber die Steuer repariert.

Ein wenig Licht ins Dunkel hat Peter Quantschnigg, der Generalsekretär des Finanzministeriums, beim Österreichischen Stiftungstag am Dienstagabend gebracht. Es gebe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Schenkungssteuer ersatzlos auslaufen werde, sagt Quantschnigg. "Es wird keine Schenkungssteuer in der vorliegenden Form mehr geben."

Zuschlag als Strafe

Allerdings müsse der Fiskus weiterhin ein Auge auf Vermögensverschiebungen im Rahmen von Schenkungen haben. Hier werde eine Meldepflicht für Schenkungen diskutiert. Bei Nicht-Meldung einer Schenkung könnte es eine finanzielle Sanktion, eine Art "Vermögensverschiebungs-Zuschlag" geben. Das sei ein Modell, das "mir persönlich gut gefällt", sagt Quantschnigg.

Bei Stiftungen "wird man nicht umhin können, in irgendeiner Form eine Eingangssteuer zu lassen." Nur so könne man einen Vermögensabfluss in liechtensteinische Stiftungen verhindern, führt Quantschnigg aus.

Der Hintergrund ist folgender: Stiftungen in Liechtenstein müssen geschäftliche Erträge innerhalb der Stiftung nicht versteuern. In Österreich wird darauf die normale Körperschaftssteuer von 25 Prozent fällig. Dafür decken liechtensteinische Stiftungen die Erbschaftssteuer nicht ab, die in Österreich bisher mit Stiftungen umgangen werden konnte.

Da die Erbschaftssteuer per 31.7.2008 ausläuft, fällt ein Steuervorteil der heimischen Stiftungen weg. Österreicher könnten also ihr Vermögen steuerschonender in liechtensteinischen Stiftungen anlegen. Damit das nicht passiert, will das Finanzministerium offenbar einen Eingangssteuersatz für Stiftungen beibehalten, oder besser gesagt: zwei unterschiedliche Eingangssteuer-Sätze einführen - einen höheren für ausländische Stiftungen, einen niedrigeren für inländische. So soll verhindert werden, dass heimisches Stiftungskapital nach Liechtenstein abwandert.