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SteuerabsetzpostenHochwasserschäden

Von Alfred Abel

Wirtschaft

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Einige Millionen Euro betragen die Schäden, die durch die jüngste Hochwasserkatastrophe in unseren westlichen und nördlichen Bundesländern angerichtet wurden. Katastrophenfonds und Versicherungsgesellschaften können zwar ein Großteil der Wiederherstellungsmaßnahmen finanzieren helfen. Ein nicht geringer Teil, v.a. im Privatbereich, bleibt an den Betroffenen hängen. Hier kann, freilich nur teilweise, eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit helfen. Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden im Privatvermögen (besonders Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) als außergewöhnliche Belastungen das Jahreseinkommen des Geschädigten vermindern und dadurch die persönliche Jahressteuer herabsetzen. Bei solchen Ausgaben kann sogar der sonst vorgesehene Selbstbehalt entfallen. Allerdings müssen Entschädigungen von dritter Seite (Katastrophenfonds, Versicherung) vorher abgezogen werden; nur der vom Betroffenen zu tragende Betrag ist absetzbar.

Die Einkommens- und Steuerverminderung erfolgt im Rahmen der Jahressteuererklärung. Dessen ungeachtet kann aber schon jetzt die Herabsetzung laufender Einkommensteuervorauszahlungen beantragt werden, wenn die Geltendmachung von Schadensbeträgen im Steuerverfahren für 2002 beabsichtigt wird.