Die im Zuge der Budgetbegleitgesetze vorgesehene Verjährung für alle Abgaben, die vom Fiskus für die Zeit vor 1993 beansprucht werden können, kommt nun doch nicht. Die Amnestie war in der Regierungsvorlage vorgesehen gewesen, wobei jedoch Ansprüche aus derzeit offenen Steuerverfahren ausgenommen sein sollten.
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Bei den Beratungen im parlamentarischen Finanzzuschuss wurden die betreffenden Passagen der Regierungsvorlage (§ 209 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung und § 31 Abs. 5 des Finanzstrafgesetzes, letzteres für die finanzstrafrechtliche Amnestie) ersatzlos gestrichen.
Betriebsprüfer hatten unnötige Arbeit
Das Finanzministerium hatte inzwischen bereits die Finanzämter mit einer umfangreichen Information über die Vorgangsweise bei der Berücksichtigung der Amnestie unterrichtet.
Zahlreiche Betriebsprüfungsstellen hatten außerdem Proforma-Prüfungshandlungen eingeleitet, um Steueransprüche "offen zu halten". Diese Aktionen erweisen sich nun als unnötig.
Sparbuch-Schenkungssteuerfreiheit bleibt
Nichts geändert hat sich an der in der gleichen Regierungsvorlage enthaltenen Schenkungssteuerfreiheit für private Sparbuchübergaben in der Zeit zwischen 1. Juni 2000 und 30. Juni 2002.
Die verfassungsgesetzliche Absicherung dieser Bestimmung musste allerdings entfallen, es bleibt bei der einfachgesetzlichen Regelung.