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Legalisierung von Schwarzgeld im neuen Jahr. | Zürich. (sda) Nicht nur Italien macht mit einer Steueramnestie von sich reden, auch in der Schweiz kommt das umstrittene Instrument ab 1. Jänner zur Anwendung. Reuige Steuersünder erhalten die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten "buss- und straflos zu bereinigen". Wer aus eigenen Stücken im neuen Jahr Schwarzgeld dem Fiskus meldet, muss keine Strafe bezahlen und wird auch nicht strafrechtlich verfolgt, sofern er mit den Behörden kooperiert.
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Steuerhinterzieher müssen zudem höchstens die Steuern inklusive Verzugszinsen für die letzten zehn Steuerperioden nachzahlen.
Die neue Selbstanzeige ist jedoch einmalig und nur möglich, wenn die Behörden keine Kenntnis haben vom unversteuerten Geld.
Bis zum fertigen Gesetz dauerte es lange: Seit 1992 verlangten Parlamentarier immer wieder eine generelle Steueramnestie. Ein solche würde juristische und ethische Probleme hervorrufen, hielt aber die Bundesregierung dagegen und arbeitete eine weniger umfassende Amnestie aus. Dennoch äußerten einige Kantone Unzufriedenheit: Der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis kritisierte die Mini-Amnestie als "ethisch inakzeptabel" gegenüber jenen, die ihre Steuern korrekt bezahlten.
Von der Amnestie erhoffen sich die Steuerbehörden zusätzliche Einnahmen. Bei der letzten generellen Steueramnestie im Jahr 1969 kamen 11,5 Milliarden Franken zusammen. Teuerungsbereinigt entspricht dies heute ungefähr 36 Milliarden Franken (24,2 Milliarden Euro).