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Die jüngste Empfehlung des Staatsschuldenausschusses enthält eine ganz wichtige Aussage: "Föderale Anliegen und deren Umsetzung stehen nicht im Widerspruch zu einer verstärkten gesamtstaatlichen Ausrichtung." Sie ist auf den österreichischen Stabilitätspakt gemünzt, der effektiver zu gestalten sei. Der Staatsschuldenausschuss fordert zudem mehr Steuerautonomie für die "subnationalen Ebenen", also Länder und Gemeinden in Abstimmung mit dem Projekt Verwaltungsreform. Gemeint ist: Die Länder und Gemeinden können auch mehr Aufgaben erhalten, sollen sie aber zunehmend durch von ihnen selbst festgesetzte Abgaben finanzieren.
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Der Staatsschuldenausschuss hat grundsätzlich recht: Verlagerung von Verantwortung auf Länder und Gemeinden steht entgegen mancher öffentlich geäußerter Meinung gesamtstaatlicher Effizienz nicht entgegen. Man könnte die Behördendschungel des Bundes in den Ländern (Landesschulräte, Wildbach- und Lawinenverbauung, Bundesdenkmalämter, Bundessozialämter, Arbeitsinspektorate) durchaus lichten und die Behörden in die Landesverwaltungen integrieren.
Auch könnte der Gedanke der Steuerautonomie für Länder und Gemeinden weiterverfolgt werden: Steuerautonomie gibt es in der kleinen Schweiz, aber auch in so großen Bundesstaaten wie den USA und Kanada. Dass sich die Gliedstaaten in einem Steuerwettbewerb befinden, wird dort als logische Konsequenz des Föderalismus betrachtet.
Wenn in Österreich über Steuerautonomie diskutiert wird, fallen meistens Begriffe wie Grundsteuer oder bestimmte Kfz-Steuern. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass die Länder oder Gemeinden große Aufgabenpakete, etwa im Nahverkehr oder Spitals- oder Bildungswesen, mit den Erträgen dieser Steuern finanzieren könnten - geschweige denn überhaupt sich selbst zu einem nennenswerten Anteil. Nicht einmal eine massive Erhöhung der Grundsteuer würde dazu ausreichen.
Wenn die Länder und Gemeinden ihre Aufgaben zu einem wesentlichen Anteil mit von ihnen selbst eingehobenen Steuern finanzieren sollen, muss es sich um Massensteuern, also Einkommenssteuern und Körperschaftssteuern, handeln. Alles andere würde auch nur zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Ein Steuerföderalismus, der diesen Namen verdient, müsste wohl so funktionieren, dass der Bund seinen Anteil an den Massensteuern so weit zurückfährt, als es zur Finanzierung seiner eigenen Aufgaben nötig wäre, und den Rest Ländern und Gemeinden überließe. Zu diskutieren wäre dann ein Ausgleichssystem für strukturschwache Regionen.
Ein solcher Steuerföderalismus würde zu mehr oder weniger großen Unterschieden in der Steuerbelastung in Österreich führen. Ob dies gesellschaftlich akzeptiert würde, muss vorläufig dahingestellt bleiben. Es wäre an der Zeit, dass die für die Verwaltungsreform eingesetzten Arbeitsgruppen oder Gremien wie eben der Staatsschuldenausschuss entsprechende Modelle vorlegen. Ansonsten dreht sich die Diskussion weiterhin im Kreis.
Peter Bußjäger ist Direktor des Vorarlberger Landtages sowie des Instituts für Föderalismus.