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Budgetexpertin rät zu Lösung der Steuerautonomie bis Ende 2014.
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Wien. Bundespräsident Heinz Fischer hat jüngst im Interview mit der "Wiener Zeitung" gemeint, er könne sich eine Steuerhoheit der Länder vorstellen. Auch Finanzministerin Maria Fekter hat schon vor Monaten angekündigt, eine solche beim nächsten Finanzausgleich mitverhandeln zu wollen. Von den Ländervertretern gab sich Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller in dieser Frage immer wieder als Vorreiterin. Allerdings sind die Landeshauptleute dazu nicht einer Meinung.
Über eine Steuerautonomie der Länder wird regelmäßig zu Beginn der Finanzausgleichsverhandlungen nachgedacht. Kurz nach Eröffnung wird das Thema ad acta gelegt. Es ist zu komplex, um in den Verhandlungen über die Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gelöst zu werden.
Das gibt auch die Budgetexpertin des Wirtschaftsforschungsinstituts, Margit Schratzenstaller, zu bedenken: "Ich plädiere dafür, eine mögliche Steuerautonomie getrennt von den Finanzausgleichsverhandlungen zu diskutieren." Allerdings ist sie dafür, das Zeitfenster bis Ende des Finanzausgleichs (Ende 2014) zu nützen.
Dafür sei aber eine Aufgabenbereinigung und die Schaffung von Verantwortlichkeiten notwendig: Was soll der Staat machen? Wer macht was (Aufgabenverteilung)? Was kostet das? Wie kann das finanziert werden?
Derzeit lukrieren die Länder weniger als zwei Prozent ihrer Einnahmen durch eigene Abgaben und Steuern (zum Beispiel Feuerschutzabgabe, Vergnügungssteuer). Sie verteilen also Geld, das sie nicht selbst einheben müssen. Die Expertin hält daher eine Steuerautonomie für Länder und Gemeinden für sinnvoll. Nicht sinnvoll sei es aber, am Anfang eines solchen Denkprozesses schon bestimmte Steuern dafür festzulegen.
Grundsteuer soll
Gemeinden bleiben
Die Grundsteuer sollte eine Kommunalsteuer bleiben und nicht auf die Länder übertragen werden. Es sei auch nicht sinnvoll, dass jedes Land seine eigene Körperschaftssteuer vorschreibe. Aber: Zuschlagsrechte zu bestimmten Steuern seien sehr wohl möglich. "Da muss man die richtige Balance zwischen einem ruinösen und einem Effizienz steigernden Wettbewerb finden. Sinnvoll wäre es für solche Zuschlagsrechte Mindestsätze oder fixe Sätze festzulegen", sagt Schratzenstaller. Aber eines müsse klar sein: "Durch eine Verlagerung von Bundesabgaben an die Länder darf die Abgabenquote insgesamt nicht steigen."
"Wir fürchten uns nicht vor der Steuerhoheit", hatte zum Beispiel Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer gemeint. Man solle aber auch untersuchen, ob neun verschiedene Steuergebiete in einem kleinen Land wie Österreich Sinn machten.