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Steuerbegünstigung für Mitarbeiterschulung

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Der eine Freibetrag wird mit 15. Dezember dieses Jahres abgeschafft, der andere ist erst heuer neu eingeführt worden.


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Der neue "Investitionsfreibetrag für Humankapital" soll die Arbeitgeber steuerlich ermuntern, ihre Arbeitnehmer öfter in Aus- und Fortbildungskurse, berufliche Vorträge und Seminare zu schicken. Für derlei Betriebsausgaben soll es - außer der selbstverständlichen steuerlichen Absetzbarkeit solcher Ausgaben - auch noch einen 9-prozentigen Bildungsfreibetrag geben, einen zusätzlichen fiktiven Steuerabsetzposten, vergleichbar mit dem gleich hohen Investitionsfreibetrag für betriebliche Anlagegüter.

Voraussetzungen

Zwei wesentliche Voraussetzungen sind für die Bean-spruchung des neuen Freibetrages zu beachten. Zum einen müssen die von den Mitarbeitern besuchten Veranstaltungen eindeutig im betrieblichen Interesse der Firma liegen, ein Umstand, der besonders bei Fremdsprachen-Kursen von den Steuerprüfern argwöhnisch untersucht werden wird. Zum anderen muss die Aus- oder Fortbildung extern erfolgen: in einem Institut, das professionell solche Veranstaltungen bietet, wie etwa das WIFI, BFI, die Volkshochschulen oder auch in einer privaten professionellen Bildungseinrichtung.

Nur für direkte Kosten

Der 9-prozentige Steuerbonus wird nur für die direkten Aus- oder Fortbildungskosten gewährt, also für die eigentliche Schulung. Fahrt- und Nächtigungskosten sind nicht begünstigt, wohl aber die unmittelbar von der Bildungsveranstaltung verrechneten Fachbücher, Skripten und sonstigen Lehrbehelfe. Die begünstigten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sind weit gehalten. Entgegen weitläufigen Meinungen sind auch Universitätsstudien (als Zweitstudien) begünstigt, die der Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für seine Mitarbeiter finanziert.