Eine schärfere Bekämpfung von Steuerbetrug ist eine Frage der Gerechtigkeit. Vor allem die Klein- und Mittelverdiener werden davon profitieren.
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Die Bekämpfung des Steuerbetrugs ist im Sinne der überwiegenden Mehrheit der Menschen, die ihre Steuern korrekt zahlen. Im Zuge der Diskussion um die Steuerreform wurden folgerichtig auch schärfere Maßnahmen gegen Steuerbetrug vereinbart. Alle vorgeschlagenen Elemente zur erleichterten Bekämpfung des Steuerbetrugs sollen zusammen 1,9 Milliarden Euro zur Gegenfinanzierung beitragen. Als zentrales Element wird dabei die erleichterte Kontoeinschau etwa 700 Millionen Euro zur Steuersenkung für ArbeitnehmerInnen beitragen.
Der Kampf gegen Steuerbetrug ist ein wichtiges Element zur Finanzierung der Steuerreform, von der mehr als sechs Millionen Menschen in Österreich profitieren werden. Die Gewinner der Steuerreform, die ab dem 1. Jänner 2016 gelten wird, sind vor allem die Klein- und Mittelverdiener. Gleichzeitig wird die Wirtschaft angekurbelt. Eine dringend notwendige Maßnahme. Und die Steuerreform bringt einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit mit sich. Vor allem auch im Bereich der Betrugsbekämpfung. Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Österreich zahlt die anfallenden Steuern. Durch die ArbeitnehmerInnenveranlagung, die bei unselbständigen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen gemacht wird, besteht die Möglichkeit eines Steuerbetrugs gar nicht. Diese sollen nicht durch die, die sich nicht an die Regeln halten, benachteiligt werden.
Die drei großen Bereiche für mehr Gerechtigkeit betreffen die Registrierkassenpflicht, die Betrugsbekämpfung sowie den Kampf gegen Sozialbetrug. Im Bereich der Betrugsbekämpfung und dem damit einhergehenden Einschaurecht in Konten ist die derzeit in Österreich geführte Debatte oftmals verkürzt. Grundsätzlich gilt: Bei der gewöhnlichen ArbeitnehmerInnenveranlagung für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen kommt es zu keiner Kontoeinsicht durch die Finanz. Der Grund: Es ist einfach nicht notwendig. Es wird auch keine willkürliche und automatische Einsicht in Konten geben, sondern nur, wenn Bedenken betreffend der Steuererklärung bestehen, also wenn es ein Prüfverfahren gibt. Um Willkür zu vermeiden, sind derzeit etwa das Vier-Augen-Prinzip, eine exakte Dokumentation der Vorgänge und ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter für Kontenabfragen geplant.
Aus sozialdemokratischer Sicht ist klar, dass die Betrugsbekämpfung als entscheidendes Instrument hin zu einer gerechteren Gesellschaft notwendig ist. Steuerbetrug ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Österreich muss hier im 21. Jahrhundert ankommen und auch zum allgemeinen europäischen Standard aufschließen. Immerhin 26 von 28 Staaten der EU haben mittlerweile Regelungen, die den nun in Österreich geplanten entsprechen. In Frankreich, Dänemark, Spanien oder Schweden ist der Datentransfer mittlerweile komplett automatisiert. Die Verhandlungen über dementsprechende Regelungen werden in den kommenden Wochen im Parlament zu führen sein.