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Steuerdelikt "Übergewinn"?

Von Erhard Fürst

Gastkommentare
Erhard Fürst war Leiter der Abteilung Industrie- und Wirtschaftspolitik in der Industriellenvereinigung.
© privat

Es braucht einen pfleglichen Umgang mit Playern auf den Kapitalmärkten.


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Verschiedene Energiekonzerne in der EU, meist börsennotierte Aktiengesellschaften, verzeichneten jüngst erhebliche Gewinnsprünge als Folge weltweit kräftig steigender Energiepreise im Zusammenhang mit dem von Russland angezettelten Ukraine-Krieg. In Österreich zählt dazu der Verbund, in Deutschland RWE. Gleichzeitig kamen ärmere Bevölkerungsschichten durch die drastische Energiekostenerhöhung in existenzielle Bedrängnis. Naheliegende Forderung wirtschaftsferner und/oder wirtschaftskritischer Stimmen: die den Konzernen ohne besondere Leistung in den Schoß gefallenen "Übergewinne" durch ein entsprechendes Gesetz wegsteuern und verteilen. Nun sind "Übergewinne" (und ebenso auch "Untergewinne", siehe die Wien Energie und die deutsche Uniper) nicht nur bei Energiekonzernen möglich, sondern in allen Branchen. Dazu einige grundsätzliche Überlegungen:

Die Gewinnhöhe einzelner Unternehmen ist nicht moralisch zu bewerten. Gewinnstreben und wettbewerblichem Verhalten im kapitalistischen Wirtschaftssystem verdanken wir unseren erreichten persönlichen Wohlstand und die Absicherung durch ein leistungsfähiges Sozialsystem.

"Übergewinne" entziehen sich ebenso wie "Untergewinne" jeder objektiven Definition.

Persistent hohe Gewinne in Marktwirtschaften sprechen für Wettbewerbsdefizite und sind, wo möglich, von den zuständigen Regulierungsbehörden zu beheben. Unterschiedliche Produktionsbedingungen bei global einheitlichen, "fungiblen" Produkten, wie Erdöl oder Strom, führen zu strukturell hohen Gewinnen von Produzenten in "Gunstlagen" und rechtfertigen langfristige Differenzierungen im Abgaben- und Förderungssystem.

Börsennotierte Unternehmen, deren Aktien international gehandelt werden, unterliegen strengen Regularien zum Schutz der Aktionäre. Unternehmensspezifische staatliche Ad-hoc-Eingriffe schädigen das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort und resultieren in höheren Finanzierungskosten heimischer Unternehmen und geringeren ausländischen Investitionszuflüssen.

Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften werden entgegen verbreiteter Meinung hoch besteuert, zählt man zu den eigentlichen, in der Regel nicht-progressiven Unternehmenssteuern noch Dividenden- und Wertzuwachssteuern hinzu.

Rückwirkende Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit sind strikt abzulehnen. Naheliegend wäre die verstärkte Nutzung traditioneller Instrumente, wie höherer Dividendenausschüttungen, Investitionserleichterungen und Forschungsförderung, um Anreize zu geben, einen größeren Teil des Gewinns für gesamtwirtschaftliche und -gesellschaftliche Ziele einzusetzen.

Diese Kritik an Plänen einer Besteuerung von "Übergewinnen" ist kein Plädoyer gegen weitere Reformen der Unternehmensbesteuerung in der EU. Sie ist ein Plädoyer für einen pfleglichen Umgang mit wichtigen Playern auf den sensiblen Kapitalmärkten. Diese Märkte dienen nicht vorrangig der Spekulation, sondern haben zentrale Funktionen für Alterssicherung, Ersparnisbildung, Unternehmensveranlagungen und Kapitalbeschaffung.