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Steuerentlastung auch für "große" Unternehmer

Von Martina Madner

Politik

Am Donnerstag soll im Parlament die Sozialversicherung per Gesetz gesenkt werden: Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigeren Einkommen profitieren davon, bei Unternehmern aber auch solche mit hohen.


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Wien. ÖVP, FPÖ und Neos stimmten ihm bereits im Budgetausschuss zu, eine Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament am kommenden Donnerstag scheint deshalb gewiss - und zwar dem Gesetzesantrag, mit dem Teile der Steuerreformpläne der vergangenen Regierung umgesetzt werden sollen. Brisant ist der Teil zur Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Bei unselbstständig Beschäftigten und Pensionisten werden wie angekündigt jene mit niedrigeren Einkommen profitieren, bei Unternehmern und Landwirten aber alle.

Bonus und Beitragssenkung

Bislang werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro als Negativsteuer zurückerstattet, jene mit Anspruch auf Pendlerpauschale erhalten maximal 500 Euro, und für jene in Pension gibt es bis zu 110 Euro. Im Antrag zum Steuerreformgesetz 2020 ist nun festgelegt, dass Personen mit einem Jahreseinkommen von maximal 21.500 Euro, was rund 1536 Euro brutto monatlich entspricht, darüber hinaus einen "Sozialversicherungsbonus" von 300 Euro im Jahr erhalten sollen. Das hat auch die SPÖ goutiert. Die kritisierte allerdings, dass er erst mit Frühsommer 2021 rückerstattet wird.

Für Gewerbetreibende und Landwirte sind im Gesetzesantrag außerdem andere Regelungen vorgesehen: Hier bezahlt der Bund - übrigens bereits ab Anfang 2020 - 0,85 Prozent der Beitragsgrundlage, die selbstständig arbeitenden Versicherten künftig 6,8 Prozent statt heute 7,65 Prozent - eine Obergrenze ist nicht vorgesehen. So wird ein Selbstständiger mit einer Bemessungsgrundlage von 21.500 Euro um rund 183 Euro jährlich entlastet, jemand mit einer von 84.000 Euro aber um 714 Euro.

Des Weiteren wollen ÖVP, ÖVP und Neos künftig eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze einheben. Alle Parlamentsparteien sprachen sich außerdem für das Anheben der Umsatzsteuerpflicht von 30.000 Euro auf 35.000 Euro jährlich aus. Für Kleinunternehmen soll es eine einfachere Pauschalierung geben und eine Verdoppelung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.