Es spricht viel dafür, die Sozialversicherungsbeiträge in der Lohn- und Einkommenssteuer aufgehen zu lassen - dies hätte aber auch viele Nachteile.
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Immer wieder wird vorgeschlagen, die Sozialversicherungsbeiträge einfach in der Lohn- und Einkommenssteuer aufgehen zu lassen, also insbesondere die Leistungen der Kranken- und Pensionsversicherung aus dem allgemeinen Steuertopf zu finanzieren.
Mehrere Argumente werden zugunsten einer solchen Lösung genannt. Dadurch könnten die Lohnnebenkosten für die große Zahl jener Arbeitnehmer gesenkt werden, die keine Lohnsteuer zahlen und daher nicht von einer Steuersenkung profitieren würden.
Schon heute gebe es Zuzahlungen aus dem Steuertopf an die Kranken- und Pensionsversicherung. Und es würde die "Ungerechtigkeit" beseitigt, dass Besserverdiener Sozialversicherungsbeiträge nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage leisten müssen. Darüber hinaus würde der Aufwand der Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung reduziert.
Dem stünden allerdings erhebliche Nachteile gegenüber: Das Versicherungsprinzip, wonach der Einzelne für seine Prämien einen individuellen Leistungsanspruch erwirbt, würde zugunsten einer 100-prozentigen Subventionierung des Sozialsystems aufgehoben.
Damit ginge die Transparenz der Zahlungsströme und der Über- oder Unterdeckung der Ausgaben durch Beiträge bei den autonom bilanzierenden Sozialversicherungsträgern verloren. Das Defizit eines Sozialversicherungsträgers würde wie eine Ausgabenüberschreitung eines Budgetpostens behandelt, die eben nachträglich abgedeckt werden müsste.
Der unpopuläre Druck auf Rationalisierungen und Reformen im Pensions- und Gesundheitssystem würde massiv reduziert.
Im Ergebnis wären ähnliche "Erfolge" wie bei der Verwaltungsreform zu erwarten. Stattdessen würde angesichts des steigenden politischen Gewichts älterer Wähler spiegelbildlich der Druck auf Steuererhöhungen steigen, um die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung von der Einnahmenseite her zu lösen. Die Aufhebung des Zusammenhangs zwischen Höchstbeitragsgrundlage und Pensionsleistung würde den Trend zur "Volkspension" fördern.
Im Gesundheitssystem fielen innovative Wahlmodelle für Versicherte weg, etwa zwischen niedrigeren Beiträgen und höherem Selbstbehalt oder niedrigeren Prämien und gesünderer Lebensführung.
Was wahrscheinlich nicht von allen als Nachteil gesehen würde, wäre ein erheblicher Umverteilungseffekt. Der Mittelstand erführe eine weitere, allerdings nur implizite, weil von der Einheitssteuerkurve zugedeckte Belastung; einerseits durch den Wegfall der Höchstbeitragsgrundlage, andererseits durch die geforderte Entlastung der Arbeitskosten bei niedrigen Einkommen, die automatisch von den Besserverdienern abgedeckt würde.
Auch wenn es auf den ersten Blick ungerecht erscheint: Der Wirtschaftsstandort Österreich benötigt vorrangig eine Reduktion der Lohn- und Einkommenssteuerbelastung, um Österreich für ausländische Fachkräfte attraktiver werden zu lassen und die Abwanderung von einheimischen Fachkräften einzubremsen.