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Steuerförderung für Ameisen und Kanarische Inseln

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Forschung ist ein steuerliches Top-Thema. Das zeigt die jüngste Steuerreform, die den Forschungsfreibetrag seit heuer auf bis zu 35% der betrieblichen Forschungskosten ausgeweitet hat. Daneben | verblasst fast eine andere steuerliche Wohltat für den Forschungssektor, die nicht minder den wissenschaftlichen und/oder kulturellen Studien verpflichtet ist. Es handelt sich um die Steuergunst für | Institute, Vereine und Arbeitsgemeinschaften, denen Betriebe und Private gleichermaßen ganz offiziell spenden dürfen · mit steuersparender Wirkung für die Wohltäter. Einmal im Jahr veröffentlicht das | Finanzministerium die Namen dieser privilegierten Spendenempfänger und gerade ist es wieder soweit.


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243 begünstigte Einrichtungen sind es, die derzeit berechtigt sind, steuerbegünstigte Gaben in Empfang zu nehmen, Spenden, die · was sonst geradezu verpönt ist · den steuerlichen Gewinn oder das

steuerpflichtige Einkommen des Spenders legal vermindern dürfen.

Limitierte Steuerabsetzposten

Die Abzugsfähigkeit solcher Spenden beim steuersparenden Geber ist nach oben hin begrenzt. Es dürfen höchstens 10% des Vorjahresgewinnes als betriebliche Scherflein abgesetzt werden. Wer als

Privater spendet, darf dies steuerschonend nur bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte tun. Wer gleichzeitig als Unternehmer und als Privater Spendierhosen anlegt, darf insgesamt (betrieblich plus privat)

die 10%-Grenze der Vorjahreseinkünfte nicht überschreiten. Die Praxis zeigt freilich, dass das relativ hohe Limit ohnehin mehr theoretisch ist.

Die Spenden können Geld- oder Sachspenden sein; im letzteren Fall erfolgt die maßgebende Bewertung zum "gemeinen Wert", praktisch also zum Einzelverkaufspreis.

Förderung der Forschung

Das Gesetz will mit der Spendeninitiative vor allem jene Institutionen fördern, "die im wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und

damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasst sind". Dazu müssen diese Einrichtungen entweder als selbständige juristische Personen gemeinnützig sein oder als

Teilbereiche einer Gebietskörperschaft gelten.

Die früher zum Wissenschaftsministerium ressortierenden privilegierten Vereine und Verbände zeigten in der Vergangenheit von Jahr zu Jahr eine erstaunliche Zuwachszahl, was verständlicherweise

alsbald den Argwohn der Finanzverwaltung weckte.

Kontrolle durch die Finanz

Im Zuge der Steuerreform von 1993 zog der Fiskus deshalb die bisherige Persilschein-Kompetenz an sich und reduzierte die Liste der Bevorrechteten um gut zwei Drittel. Die ausgebooteten Vereine

sprachen damals von einem Finanz-Putsch; in der Wiener Himmelpfortgasse bezeichnete man es als notwendige Rechtsbereinigung.

Seither ist das Privileg davon abhängig, dass die zuständige Finanzlandesdirektion den betreffenden Verein hinsichtlich Arbeitsbereich und Geschäftsführung überprüft und seinen Status als Empfänger

steuerabsetzbarer Spenden jeweils bescheidmäßig festgestellt hat. Mit dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, was die auf ihren Steuervorteil bedachten Spender jeweils zu rechtzeitiger Rückfrage

verhalten sollte, ob der von ihnen gekürte Spendenempfänger auch noch auf des Fiskus' Liste steht.

Aktuelle Vereinsliste

Die soeben veröffentlichte aktuelle Liste der Privilegienritter zeigt, dass sich der jährliche Trend zur Erweiterung der begünstigten Einrichtungen auch diesmal wieder bestätigt. Der Katalog der

Empfängergilde umfasst jetzt 243 Institutionen, alphabetisch gereiht zwischen der "Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Wirtschaftspolitik" und dem "Zentrum für soziale Innovation".

Dazwischen tummeln sich so illustre Institutionen wie die "Engagierten Computer-Expertinnen", der "Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der musikalischen Volkskunde" (hinter dem

angeblich nicht Karl Moik steht), das "Institut für Interdisziplinäre Nonprofit-Forschung", die "Gesellschaft zur Erforschung der Vorgeschichte der Kanarischen Inseln" und die "Gesellschaft der

sieben Meere"; auch das umtriebige "Institut für Finanzwissenschaft und Steuerrecht (das dem Finanzministerium selbst nahe steht). Sie alle strecken dem spendefreudigen (und steuersparenden)

Steuerzahler offiziell und dankbar die Hand entgegen.

Vielfältige Strukturen

Manche Begünstigte beeindrucken durch ihre schlichte (und weitgehend undurchschaubare) Namensgebung, was ihre Durchsetzungskraft gegenüber der strengen Finanzverwaltung sichtlich nicht geschwächt

hat. So lässt ein Name wie "Europa Donna · Wien" den unbefangenen Amtsblatt-Leser ziemlich im Dunkeln und bei "SMI Salzburg" oder beim "Verein Faktor 4 + (plus)" versteht er nur mehr Bahnhof.

Verständnis hat man · gerade in politisch unruhigen Zeiten wie diesen · für ein "Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung" oder für ein "Institut für politische Aufklärung", und

man wünscht beiden für ihre dringend notwendigen Initiativen reichen Spendenzufluss.

Für Human- und Tiermedizin

Anfreunden kann man sich auch mit dem "Verein Gesunde Augen", eventuell sogar mit den "Freunden des österreichischen Lehrzielkatalogs" (wenn es dort wirklich Freunde gibt). Ungeteilte Zustimmung

haben aber jedenfalls die zahllosen Institute zur Krebsforschung und zur Erforschung anderer heimtückischer Krankheiten sowie die (vielfach unerkannt agierenden) Selbsthilfegruppen.

Dass sich nicht nur die Humanmedizin steuerlicher Förderung erfreut, zeigen begünstigte Vereine wie der Schönbrunner oder der Innsbrucker Zoo, der "Verband kritische Tiermedizin" oder der "Verein zur

Förderung der Tierzahnheilkunde". Auch die "Gesellschaft für Ameisenkunde"; diese hatte vor einigen Jahren einige Parlamentarier erregt, die doch tatsächlich die steuerliche Förderung der schwarzen

Krabbeltiere in Frage stellen wollten. Der seit 1994 begünstigte Verein hat's überlebt und darf auch weiterhin die fleißigen Sechsbeinchen mit steuerabsetzbaren Spenden erforschen.

Für Interessierte: Die Liste der begünstigten Spendenempfänger ist im Finanzamtsblatt vom 1.3.2000 (A/FV Nr. 47/2000) veröffentlicht.