Wann sind Kosten für betriebliche Vorsorgemaßnahmen abgabenfrei? | Ungerechtfertigte Einschränkung auf Mitarbeiter bringt keinen Vorteil. | Wien. Ganze Abteilungen und Büros sind im Winter oft wie ausgestorben. Denn in der kalten Jahreszeit nimmt die Häufigkeit von Infektionen zu. Folglich investieren immer mehr Betriebe als Vorsorgemaßnahme in die Gesundheit ihrer Dienstnehmer und übernehmen auch die Kosten für eine Grippeimpfung, um damit die Krankenstände während einer Grippesaison zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Dienstgeber diese Grippeschutz-Impfkosten abgabenfrei behandeln.
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Laut Einkommensteuergesetz und Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriums stellen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt anbietet wie zum Beispiel Grippeschutzimpfungen, einen steuerfreien Vorteil dar. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Vorteil allen Arbeitnehmern oder einer betriebsbezogenen Gruppe von Arbeitnehmern gewährt wird. Zum Beispiel kann die Impfung von der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters im Unternehmen abhängig gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn die kostenlose Impfung an die Arbeitszeit geknüpft und etwa nur Vollzeitbeschäftigten angeboten wird. Dann wäre die Impfleistung zu versteuern, da sie einer sachlich ungerechtfertigt ausgewählten Gruppe von Arbeitnehmern zukommt.
Sonderfall Fluglotsen
Übernahmekosten für Untersuchungen oder Impfungen sind jedenfalls steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese im weit überwiegend eigenen Interesse trägt. Dies ist beispielsweise bei vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen - etwa bei Fluglotsen - oder bei Impfungen zur Vermeidung einer Berufskrankheit der Fall.
Auch in der Sozialversicherung ist die Übernahme der Impfkosten durch den Dienstgeber beitragsfrei, da es sich um eine freiwillige soziale Zuwendung handelt.
Hannelore Ortner ist Prüferin am Wifi Wien und Autorin des Fachbuches "Personalverrechnung in der Praxis". Ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema erscheint auch in der Fachzeitschrift
"PV-Info" des Linde Verlags.