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Steuerfreie Schenkung

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Vor kurzem war Weihnachten, und jetzt steuern wir schon auf die Jahresmitte zu. Deshalb hier drei Hinweise zur - rechtzeitigen - Erinnerung: Sparbuch! Schenkungssteuerfrei! 30. Juni!


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Enkerlverliebte Omis und Opas, Jungvolk fördernde Eltern, Eheleute, Lebensabschnittspartner und Firmenbesitzer - sie alle können der Wohltat des Fiskus eine einmalige (und voraussichtlich nie wiederkehrende) Chance abgewinnen. Sie können schenkungssteuerfrei Gelder verschenken, die nicht nur aus Mildtätigkeit hergegeben werden, sondern etwa auch, um jungen Leuten steuergünstig auf die Beine zu helfen, um "ewige" Darlehen zwischen Ehepartnern auf unverdächtige Weise zu tilgen, den Abschied zwischen Ex-Partnern zu erleichtern oder anrüchige Firmendarlehen zu sanieren.

Nachweis erforderlich

Es muss allerdings ein Sparbuch sein oder etwas ähnliches: ein Prämiensparbuch, ein Kapitalsparbuch, ein Bausparguthaben. Es kann auch ein bloßes Bankkonto sein, etwa mit einer Termineinlage. "Nur Bares ist Wahres" gilt diesmal ausdrücklich nicht. Die Schenkung von Bargeld ist nicht steuerfrei. Es sollen inländische Bankeinlagen sein, auch in Fremdwährung. Wenn Spargeld im Ausland liegt, ist die Steuerfreiheit möglich, wenn die ausländische Bank in Österreich eine operative Filiale hat. Die Schenkung ist betraglich nicht begrenzt und gilt gegenüber jeder physischen Person. Aber sie muss bis 30. Juni 2002 passiert sein.

Die Finanz wird natürlich auf jene Schenkungsvorgänge happig sein, die nahe zu diesem Termin erfolgen. Deshalb kommt es auf einen eindeutigen Nachweis an, eine Dokumentation, eine von Geschenkgeber und Geschenknehmer unterschriebene Bestätigung. Die bloße Schenkungszusage ist nichts, nur die tatsächliche, rechtzeitige Übertragung des oder der Guthaben befreit von der Schenkungssteuer. Am besten ist es, macht man die Übertragung direkt bei der Bank, weil dann die Daten fixiert sind. Zum Schenkungsvorgang braucht man keinen Notar (außer man hat Gründe dafür), und man muss ihn auch nicht dem Finanzamt melden.

Keine Auflagen

Ganz wichtig: Die Schenkung soll mit keiner Auflage verbunden sein und (zumindestens offiziell) aus keinem bestimmten Grund erfolgen. Der Geschenknehmer muss mit dem Geschenk machen können, was er will. Eines sollte man keinesfalls machen: schon am nächsten Tag damit ein Grundstück kaufen. Da könnte die Finanz auf die Idee kommen, dass zwischen Sparbuch und Grundkauf ein direkter Zusammenhang vorgesehen war und eine Grundstücksschenkung konstruieren. Also: Lieber ein paar Monate Zeit verstreichen lassen.