Um den zum vergangenen Jahreswechsel groß angekündigten Vierparteien-Initiativantrag zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern ist es in der Zwischenzeit still geworden.
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Die Sache ist allerdings nicht "schubladisiert" worden, sondern durch zwei Gutachten, die zu der neuen Steuerbefreiungsbestimmung eingeholt wurden, jetzt wieder in Fahrt gekommen. Demnach sollen aus Gründen der Verfahrensökonomie alle von dritter Seite freiwillig an Arbeitnehmer gewährten ortsüblichen Trinkgelder lohn- bzw. einkommensteuerfrei sein. Damit sollen in Hinkunft auch Kreditkarten-Trinkgelder von der Lohnsteuer befreit sein.
Näher spezifiziert wird der Begriff "ortsübliches Trinkgeld". Es sei eine Unterscheidung auf Grund der geographischen Lage (Stadt, Land) sowie eine Branchendifferenzierung vorzunehmen (beispielsweise handwerkliche Berufe bzw. Gastronomie). Innerhalb derselben Branche sei ebenfalls eine abgestufte Betrachtung anzustellen (z. B. Haubenlokal versus "Beisl").
Die im parlamentarischen Finanzausschuss vom 28. April getroffenen Diskussionsergebnisse sollen nun legistisch festgeschriebenund durch einen Erlass praktisch anwendbar gemacht werden.