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Weihnachten ist in Sicht, und die Firmenchefs haben längst begonnen, die Festtagsgaben für ihre Mitarbeiter zu arrangieren. Die gut gemeinten Firmenpräsente sind natürlich "Vorteile aus dem Dienstverhältnis", und darum hat auch der Fiskus dabei ein gewisses Mitspracherecht.
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Die betrieblichen Zuwendungen sind nur innerhalb bestimmter Grenzbeträge auch lohnsteuerfrei. Das beginnt schon bei den eigentlichen Betriebsfeiern, und damit sind nicht bloß die Weihnachtsfeiern gemeint, sondern alle Firmenveranstaltungen eines Jahres, auch der Betriebsausflug, der Betriebsheurige oder das Firmenjubiläum. Die Teilnahme an derlei Festivitäten ist für den Mitarbeiter eigentlich ein geldwerter Vorteil, aber der Fiskus gewährt dafür einen persönlichen Freibetrag von 365 Euro pro Kopf und Jahr: lohnsteuerfrei.
Wenn bei einer Betriebsfeier auch noch Sachgeschenke verteilt werden, dann gibt's dafür einen zusätzlichen Freibetrag von 186 Euro pro Kopf und Jahr: lohnsteuerfrei für die Dienstnehmer, lohnabgabenfrei für die Firma.
Der Begriff der begünstigten Sachgeschenke wird dabei in der Praxis ziemlich weit ausgelegt. Dazu gehören nicht bloß die üblichen Feiertagsgaben wir Weinflaschen, Geschenkpackerln, Warengutscheine oder Einkaufbons, sondern auch Golddukaten, Geschenkmünzen sowie die "Goldtausender" früherer Zeiten oder die "Philharmoniker". Ob man an der Betriebsfeier auch tatsächlich teilnimmt oder nicht, ist übrigens für die Steuerfreiheit des Sachgeschenks unerheblich.
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