Ein Gerichtsurteil erfreut den US-Konzern und Irland. Die EU-Kommission pocht auf Maßnahmen gegen Steuertricks.
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Es war der spektakulärste Vorstoß gegen einen US-Konzern - und er führte zu entsprechenden Irritationen zwischen Brüssel und Washington. Doch auch Irland war alles andere als zufrieden, als EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor knapp vier Jahren vom Internetriesen Apple eine Steuernachzahlung an Dublin in Höhe von 13 Milliarden Euro forderte. Das Land hat internationalen Unternehmen Steuerbegünstigungen eingeräumt und sie so zur Ansiedlung auf der Insel motiviert. Ähnlich wie Luxemburg und die Niederlande wehrt es sich gegen den Vorwurf, mit solchen Absprachen den Wettbewerb zu verzerren und zur Steuervermeidung beizutragen.
Daher klagten sowohl Apple als auch Irland gegen den Beschluss der Kommission. Nun können sie sich im Recht sehen. Denn das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidung der Brüsseler Behörde annulliert. Diese habe nicht nachweisen können, dass die Vergünstigungen eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten.
Der EuG in Luxemburg wurde zur Entlastung des ebenfalls dort ansässigen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingerichtet und ist diesem nachgeordnet. Das bedeutet, dass eine Klage vor dem EuGH möglich ist. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.
Schlupflöcher für Firmen
Der Gang vor das Höchstgericht ist denn auch keineswegs ausgeschlossen. Vestager, die in der aktuellen Kommission zur Vizepräsidentin aufgestiegen ist, kündigte an, das Urteil "sorgfältig" zu prüfen und "mögliche weitere Schritte" zu überlegen. Gleichzeitig betonte sie in einer Aussendung, dass sich die Kommission weiterhin für eine faire Besteuerung einsetzen wolle. Wenn nämlich Länder bestimmten Konzernen Vergünstigungen gewähren, würde dies nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern dem Staat und der Bevölkerung Finanzmittel für Investitionen entziehen.
Durch Absprachen mit den Behörden können multinationale Unternehmen enorme Summen an Steuern sparen, indem sie Schlupflöcher nutzen und Profite beispielsweise in andere Länder verschieben. So hatte Apple Sales International, wie die Kommission aufzeigt, im Jahr 2011 zwar einen Gewinn in Höhe von rund 16 Milliarden Euro erzielt. Doch waren auf der Grundlage des Vorbescheids in Irland nur an die 50 Millionen Euro als steuerpflichtig angesehen.
Der US-Riese ist dabei nur eines von etlichen Unternehmen, das solche Vorteile genießt. Die Kommission hat auch Verfahren gegen Ikea, Nike und andere Konzerne in den Niederlanden sowie in Luxemburg angestrengt. Auch Starbucks hatte eine Steuernachforderung erhalten - die das EU-Gericht aber im Vorjahr ebenfalls kippte.
Die betroffenen Länder stellen sich meist hinter die Unternehmen. Daher begrüßte auch die Regierung in Dublin das Urteil aus Luxemburg und betonte, wie Apple selbst, dass es keine Sonderbehandlung für die US-Firma gegeben habe. Diese ist nicht das einzige internationale Unternehmen, das seinen Europasitz auf die Insel verlegt und damit auch Jobs geschaffen hat. Ende 2019 war jeder zehnte Arbeitnehmer für einen dieser Großkonzerne tätig. Insgesamt waren es eine Viertelmillion Menschen.
Dennoch gibt es auch Kritik am Vorgehen der Regierung. Die Oppositionspartei Sinn Fein sprach am Tag der Urteilsverkündung von einem "schlechten Tag für Steuerzahler".
Aktionsplan für Fairness
Die EU-Kommission müht sich schon lange, einige Steuersätze zu vereinheitlichen und Steuerflucht einen Riegel vorzuschieben. Nach ihren Angaben entgehen der Gemeinschaft nämlich pro Jahr Einnahmen im Umfang von 46 Milliarden Euro durch individuelle Abgabenvermeidung sowie 35 Milliarden Euro durch Tricksereien bei der Körperschaftssteuer. Durch grenzübergreifenden Betrug, etwa bei der Mehrwertsteuer, gehen gar 50 Milliarden Euro jährlich verloren.
Daher hat die Kommission nun ein Paket für "Steuerfairness" vorgelegt. Ein Aktionsplan mit zwei Dutzend Maßnahmen sieht vor, die Besteuerung einfacher und gerechter zu gestalten. Außerdem soll der Informations- und Datenaustausch verbessert werden. Ebenso schlägt die Behörde eine Reform des Verhaltenskodexes vor, der den Steuerwettbewerb regelt und schädliche Praktiken in der EU - wie Mehrwertsteuerbetrug - ins Visier nimmt.
Eine seit längerem debattierte Digitalsteuer, die nicht zuletzt die US-Konzerne treffen würde, ist in dem Papier allerdings nicht erwähnt. Einen Vorschlag dazu will die Kommission im Herbst präsentieren.(czar/reu)