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Es ist nicht illegal, Geld in einer Stiftung in Liechtenstein zu parken. Zahlreiche Deutsche wie auch Österreicher tun das. Will man jedoch sicher gehen, dass nicht eines Tages die Steuerfahndung vor der Tür steht, sollten einige Grundregeln eingehalten werden.
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Nicht täuschen lassen
Liechtenstein selbst erhebt äußerst geringe Steuern auf Stiftungen, die von Ausländern errichtet werden. Gründungsgebühren und laufende Abgaben bewegen sich im Normalfall im Promillebereich des eingebrachten Vermögens. Ausschüttungen einer Stiftung an Genussberechtigte mit Wohnsitz außerhalb des Fürstentums sind - aus dessen Sicht - steuerfrei.
Davon sollten sich Österreicher und Deutsche, die in Liechtenstein ihr Geld deponieren wollen, aber nicht täuschen lassen. Damit große Vermögen nicht auf Nimmerwiedersehen in die kleine Steueroase entschwinden, haben sich die jeweiligen Heimatländer einiges einfallen lassen.
So muss in Österreich auf Vermögen, das in eine Stiftung in Liechtenstein eingebracht wird, bis zu 60 Prozent Schenkungssteuer gezahlt werden - in Deutschland 50 Prozent. Regelmäßige Ausschüttungen sind in beiden Staaten einkommensteuerpflichtig. Der Spitzensteuersatz liegt hierzulande bei 50 Prozent, in Deutschland bei 42 Prozent.
Kein Wunder, dass sich viele Österreicher - trotz der berühmten Flexibilität des Liechtensteiner Stiftungsrechts - für das heimische Stiftungsmodell entscheiden: Zuwendungen an Genussberechtigte unterliegen hierzulande maximal der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer.
Standhaft bleiben
Verzichten Stifter oder Begünstigte darauf, die steuerpflichtigen Transaktionen und Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren, besteht die Gefahr, dass irgendwann die Steuerfahnder zuschlagen. Gerade in Zusammenhang mit Liechtenstein dürfte dieses Risiko aber unterschätzt worden sein, da es das Land Steuerhinterziehern besonders leicht zu machen scheint: Angesichts des strikten Bankgeheimnisses, der Möglichkeit, anonym Stiftungen zu errichten, und der Weigerung Liechtensteins, bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten, sind zahlreiche Vermögende der Versuchung erlegen, Geld am Fiskus vorbeizuschleusen. Inwieweit Privatbanken geholfen haben, Überweisungen unverdächtig zu gestalten, oder ob Millionenbeträge quasi im Plastiksackerl über die Grenze geschmuggelt wurden, müssen nun die Ermittlungen zeigen.
Eines ist aber jetzt schon klar: Wer am Finanzplatz Liechtenstein Steuern sparen will, kann auch einfach dem deutschen Auslandsgeheimdienst Kundendaten von Banken verkaufen. Das Millionen-Honorar des umstrittenen Informanten wurde laut Medienberichten nämlich lediglich mit dem geltenden "Spitzelsteuersatz" von zehn Prozent belegt. Seite 26