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In den Gaststätten sollen 5,4 Millionen Euro hinterzogen worden sein. | Die Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück. | Wien/Linz. Sonne, Meer und Holzkohlengrill - die Restaurantkette Levante setzt seit Jahren auf das kulinarische Flair des Mittelmeers. Doch in Sachen Steuern ist mittlerweile Feuer auf dem Dach. Denn gegen Süleyman M., den ehemaligen langjährigen Geschäftsführer und Mitinhaber der Levantiner Restaurants BetriebsgmbH, ist ein umfangreiches Steuerstrafverfahren anhängig, gegen die Betreibergesellschaft wird nach dem Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) ermittelt. Das Familienunternehmen betreibt neun Gaststätten unter den Marken "Levante" und "Il Tempo" sowie ein Cateringservice.
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Die Vorwürfe werden bestritten, bestätigen die Verteidiger Georg Zanger und Herbert Eichenseder der "Wiener Zeitung".
Die Staatsanwaltschaft Wien hat unter der Aktenzahl 610 St 6/08w bereits Anklage erhoben. "Es ist ein Teil schon angeklagt, es gibt auch noch ein offenes Verfahren, es dürfte sich dabei um eine Faktentrennung handeln", erläutert Staatsanwalt Thomas Vecsey.
Starker Tobak
Laut Aktenlage soll den Angaben in der Buchhaltung eine Umsatzschätzung der Finanz bzw. eines Gerichtssachverständigen für die Geschäftsjahre 2000 bis 2008 gegenüberstehen, die eine Millionen-Differenz ausweist. Demnach steht der Verdacht im Raum, dass Tageslosungen nicht vollständig boniert wurden.
Dem Vernehmen nach soll der sogenannte strafbestimmende Wertbetrag rund 5,4 Millionen Euro betragen, der alleine aus angeblich hinterzogener Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragsteuer hochgerechnet wurde. Rechnet man die drohende Finanzstrafe dazu, dürfte sich dieser Betrag fast verdoppeln. "Die Prüfung der Finanz ist noch nicht abgeschlossen", sagt Verteidiger Zanger.
Laut Aktenlage hat der Gerichtsgutachter die Umsätze der Restaurants, die laut Creditreform 80 Mitarbeiter beschäftigen, anhand der Kontoeingänge und branchenspezifischer Kennzahlen berechnet.
Gutachter im Visier
Verteidiger Georg Zanger lässt an der Expertise kein gutes Haar. "Es gibt nur eine Schätzung anhand der bankmäßigen Vorgänge, aber keine Feststellung der Beträge", behauptet Zanger. "Es wird meinem Mandanten unterstellt, dass er bei der Bank mehr eingezahlt hätte, als er gegenüber dem Finanzamt deklariert hat." Nachsatz: "Die Summen, die der Sachverständige aber als Hinterziehung annimmt, sind höher als die Einzahlungen. Mein Mandant hat aber alles Geld auf die Bank gelegt - wegen der Bonität." Zanger hält die Schätzungen des Gutachters für falsch.
Indes soll die Buchhaltung des Restaurantbetreibers aber aus Sicht der Finanz bzw. des Sachverständigen "schwere Mängel" aufweisen. "Es gibt eine Buchhaltung", kontert der Verteidiger. Aber der Prüfer sei der Meinung, dass die Buchhaltung Umsätze nicht enthalte, die tatsächlich gemacht wurden.
"Man kann aber mit der Zahl der Tische, die es in den Lokalen gibt, nicht das erwirtschaften, was der Sachverständige als Schaden angenommen hat", sagt Zanger. "Es ist nicht einmal theoretisch möglich, die vom Gutachter angenommen Umsätze in den Filialen zu erzielen. Wir haben das überprüfen lassen und es kommt nur ein Bruchteil davon heraus." Nachsatz: "Mein Mandant wird nur zugeben, dass er ganz kleine Beträge nicht deklariert, aber diese wieder ins Geschäft reinvestiert hat."
Geld vom Vater
Dass Süleyman M. angeblich deutlich höhere Fixkosten, unter anderem für Autos, hatte, als er sich Gehalt aus dem Gastrobetrieb auszahlte, dafür hat sein Rechtsbeistand eine Erklärung.
"Er bekam von seinem Vater Zuwendungen", sagt der Strafverteidiger. "Sein Vater ist einer der reichsten Männer der Türkei, er beherrscht, glaube ich, ein Drittel des Salzhandels. Er hat ihm immer wieder bei Besuchen Geld nach Österreich mitgebracht."

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