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Steuern vor Reform

Von Petra Tempfer

Politik
Die Einsicht in die Konten wird gefürchtet. Die Regierung will mit der Lockerung des Bankgeheimnisses dem Waschen von Schwarzgeld und der Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben.
© Fotolia/Haramis Kalfar

Heute soll der Ministerratsbeschluss zur Steuerreform fallen. Der wohl strittigste Punkt ist die Aufweichung des Bankgeheimnisses.


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Wien. Es geht um ein Entlastungsvolumen von rund 3,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr und künftig 5,2 Milliarden Euro jährlich. Die geplante Steuerreform ist eines der wichtigsten aktuellen Projekte der Regierung - vor allem die damit verbundenen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung spalten allerdings das Parlament. Die Begutachtungsfrist der Steuerreform endete in der Vorwoche. Heute, Dienstag, soll diese im Ministerrat beschlossen werden, bis zum Schluss feilte die Regierung an den Details. Die Zeit drängt, ist es doch der letzte Ministerrat, in dem Regierungswünsche vor dem Sommer ins Parlament gebracht werden können.

Der wohl strittigste Punkt der Steuerreform ist die Aufweichung des Bankgeheimnisses als Maßnahme zur Gegenfinanzierung. Ob der Gesetzesentwurf dazu Anfang Juli im Nationalrat angenommen wird, steht und fällt mit der Zustimmung der Grünen. Denn die Regierung braucht eine Zweidrittel-Mehrheit - und FPÖ, Neos und Team Stronach haben bereits angekündigt, dass sie keinesfalls die Gesetzesänderung mittragen werden. Die Verhandlungen mit der Opposition sollen beginnen, nachdem die Regierungsvorlage im Ministerrat eingebracht worden ist.

Vermutlich kein richterlicher Beschluss bei Kontoöffnung

"Wenn nicht festgeschrieben wird, dass ein richterlicher Beschluss Voraussetzung für eine Kontoöffnung ist, wird es keine Zustimmung der Grünen geben", sagt Bruno Rossmann, Budgetsprecher der Grünen, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Grünen könnten sich zum Beispiel einen eigenen Senat beim Bundesfinanzgericht vorstellen, der im Schnellverfahren Kontoöffnungen ermöglichen soll. Der Daten- und Rechtsschutz jedes Einzelnen müsse jedenfalls aufrecht bleiben, so Rossmann.

Die Karten stehen aber schlecht. Denn dem Vernehmen nach wird in der Regierungsvorlage kein richterlicher Beschluss zur Kontenöffnung vorgesehen sein, sondern nur ein Rechtsschutzbeauftragter sowie ein Vier-Augen-Prinzip, hieß es am Montag. Inhaltlich wollte man sich auf Regierungsseite allerdings nicht näher äußern.

Zur Erinnerung: Die Aufweichung des Bankgeheimnisses umfasst im Wesentlichen zwei Punkte. So sollen ab 2016 Finanzbehörden bei "begründetem Verdacht" Kontobesitzer zur Öffnung auffordern und selbst einsehen können, wenn sich diese weigern. Derzeit ist es so, dass erst, wenn eine Behörde ein Gericht überzeugen kann, dass es gegen den Kontoinhaber einen begründeten Verdacht etwa auf Steuerhinterziehung gibt, eine Kontoöffnung verfügt werden kann. Dazu müssen alle heimischen Banken angewiesen werden, die Konten der verdächtigten Personen bekanntzugeben, weil ein zentrales Kontenregister fehlt - noch.

Denn dieses ist der zweite Punkt in Zusammenhang mit der Aufweichung des Bankgeheimnisses. Ab 2016 will die Bundesregierung auch ein zentrales Kontoregister einführen, in dem gelistet ist, wer wo welche Konten hat und wer zeichnungsberechtigt ist.

Dieses ist für die Grünen kein Problem, wie Rossmann zur "Wiener Zeitung" sagt. Die Kontoöffnung hingegen sorgt selbst ÖVP-intern für Kritik. Steiermarks designierter Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) etwa hat sich stets - genauso wie die Grünen - für einen richterlichen Entscheid als Voraussetzung ausgesprochen. Auch Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl (ÖVP) wünschte sich Entschärfungen bei der Kontoöffnung. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will indes keine Richter-Kontrolle.

Die SPÖ ist über die ständig steigende Zahl an kritischen Stimmen zur Steuerreform aus der ÖVP erbost. ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner solle sich klar zur Steuerreform bekennen, forderte der scheidende SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos vergangene Woche.

Verzögerung bei automatischer Arbeitnehmerveranlagung

Neben der Kontoöffnung sorgte ein weiterer Punkt der geplanten Steuerreform für Kritik. So sollen im Zuge der Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung Spenden und Kirchenbeiträge künftig automatisch dem Finanzamt gemeldet werden. Betroffene Organisationen wehrten sich allerdings dagegen. Die Datenerfassung stelle einen erheblichen Mehraufwand für sie da, beklagten sie. "Die Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung dürfte sich verzögern", hieß es im Ö1-"Mittagsjournal" am Montag. Das Finanzministerium führte technische Vorarbeiten als Grund dafür an.

Dem ÖVP-Wunsch, die Freigrenze bei Barumsätzen ("Kalte Hände-Regel") zu verdoppeln, dürfte laut dem Ö1-Bericht allerdings nachgekommen werden. Bisher war vorgesehen, dass Berufe mit "kalten Händen", etwa Fiakerfahrer und Maronibrater, ab einer Umsatzgrenze von 30.000 Euro unter die geplante Registrierkassenpflicht fallen. Auch die Urheberrechtsnovelle erhält den Sanctus im Ministerrat. Das Gesetz bringt die heftig diskutierte Festplattenabgabe auf "Speichermedien jeder Art". In der Koordinierung von SPÖ und ÖVP ebenfalls genehmigt wurde die Strafrechtsreform, zuletzt hatte es noch Bedenken der Arbeiterkammer gegen die Neuregelung der Bilanzfälschung gegeben.

Politisches Gezerre gab es noch um die Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Vor allem Teile der ÖVP pochten auf Erleichterungen bei Betriebsübernahmen.