Am Donnerstag übergab die Steuerreformkommission ihren Bericht zur Steuerreform 2000 an Finanzminister Rudolf Edlinger. Die Experten haben damit ihr "Angebot einer Vielzahl von | Reformmöglichkeiten" vorgelegt · welche der Vorschläge umgesetzt werden, "muß den politischen Entscheidungsträgern vorbehalten bleiben", wie es im Bericht heißt.
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Unter dem Vorsitz der Universitätsprofessoren Gerold Stoll (Wien), Georg Ruppe (Graz) und dem Steuer-Sektionschef Wolfgang Nolz aus dem Finanzministerium haben sieben Fachausschüsse zu den Themen
Steuervereinfachung, Standortfragen/Internationalisierung, Lohnabhängige Abgaben, Ressourcenbesteuerung ("Ökosteuern"), Kapitalerträge und Vermögenselemente, Konvergenzkompatible Steuerreform sowie
Familienbesteuerung Maßnahmen erarbeitet, die im bestehenden Steuersystem aufkommensneutrale Strukturreformen sicherstellen sollten.
Edlinger dankte der Kommission für ihren "wesentlichen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion". Sein Auftrag für die Reformmaßnahmen sei unter dem "Prinzip der Vorsicht" erfolgt, denn: "Wir können
nicht verteilen, was vielleicht in zwei Jahren hereinkommt". Zielsetzung sei die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen und die Garantie gewesen, "daß es nicht zu einem Sparpaket III kommt", betonte
der Finanzminister. Zur Abgeltung der kalten Progression sei eine Lohnsteuerentlastung in Höhe von 10 Mrd. Schilling anzustreben, wie Edlinger mehrfach betont hatte. Je nach Umsetzung der im Bericht
festgehaltenen Varianten sei nach Ruppes Worten "eine Manövriermasse von 30 bis 50 Mrd. Schilling" zu bewegen, Kommissionsmitglied Ex-Finanzminister Andreas Staribacher erklärte gegenüber der
"Wiener Zeitung", daß sogar 100 Mrd. Schilling möglich wären · der entsprechende politische Mut vorausgesetzt. Unüberhörbar war auch Ruppes Bedauern, daß die Kommission "klar definierte
Bedingungen" einzuhalten und etwa "keinen Auftrag zur Durchforstung der Staatsausgaben" erhalten hatte.
"Es entspricht dem Verständnis der Steuerreformkommission, daß sie Konzepte erarbeiten sollte, die die ihr gegebenen Vorgaben erfüllen. Derartige Konzepte wurden vielfach in mehreren Alternativen
erarbeitet und auf steuerrechtliche und steuertechnische Machbarkeit untersucht", stellt dementsprechend auch der Bericht fest. Was auch auf die unterschiedlichen Wünsche der sozialpartnerschaftlich
zusammengesetzten Kommission zurückzuführen ist.
Zur Absenkung lohnabhängiger Abgaben (in Österreich mit 2,8% des BIP um fast 2,5 Prozentpunkte über EU-Durchschnitt) werden vorgeschlagen: Eine Erhöhung der Besteuerung von Energie und Verkehr als
Ausgleich für die Abschaffung des Dienstgeberbeitrages von 4,5% zum FLAF ("großes Modell", mögliche Mehreinnahmen von 50,4 Mrd. Schilling, neu: Steuer auf Leucht- und Flugpetroleum, Anhebung von Kfz-
Steuer und NoVA) oder für die Abschaffung des 1%igen (je 0,5% Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Wohnbauförderungsbeitrages ("kleines Modell"/12,3 Mrd. Schilling), wobei die Energieverteuerung für
Haushalte durch andere Entlastungen ausgeglichen und für energieintensive Betriebe ein Deckel eingezogen oder ein Rückvergütungssystem eingeführt werden soll.
Eine Anhebung der Grundsteuer könnte eine Zurücknahme der Kommunalsteuer von 3 auf 2% oder auch die Abschaffung der Wohnbauförderung ausgleichen. Eine Änderung der Bemessungsbasis auf
Wertschöpfungskomponenten könnte den Dienstgeberbeitrag zum FLAF entlasten, jenen zur Sozialversicherung etwa der Wegfall der Höchstbeitragsgrundlage.
Die Kapitalbesteuerung könnte durch eine Neubemessung der Grundsteuer, durch Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie eine Vereinheitlichung der Besteuerung von Kapitalerträgen
("Aktiensteuer") und Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen reformiert werden, schlägt die Kommission im Sinne einer einheitlichen steuerliche Erfassung aller Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden,
"Substanzgewinne") mit dem 25%-Satz der Kapitalertragsteuer (KESt) vor.
Die derzeit von der Erbschaftssteuer befreiten Sparbücher, Bankguthaben und Anleihen sollen mit 5% (Steuerklasse I · Familienangehörige) sowie Freibeträgen besteuert werden. Bei Weitergabe von
Betriebsvermögen soll ein Freibetrag von 40% und bis 5 Mill. Schilling die Steuerklasse I gelten.
Für Unternehmen wird eine "Gruppenbesteuerung" anstelle der derzeitigen Organschaftsregelung, Änderungen beim Investitionsfreibetrag (vor allem für Forschung und Lehrlingsausbildung) sowie eine
Vereinfachung des Bilanzsteuerrechts (Gewinnermittlung) vorgeschlagen. Im Lohn- und Einkommensteuerrecht sollte die Pensionsvorsorge · auch als Ersatz für die Sonderausgabenregelung · begünstigt
werden, Steuerbefreiungen und -abzüge (Begünstigung von Aus- und Weiterbildung) neugestaltet sowie generell der Tarif umgestaltet werden.
Nicht befaßt war die Kommission auf Wunsch des Finanzministers mit Tarifsenkungen oder Änderungen bei der Besteuerung des 13./14. Gehalts. Detailvorschläge liegen jedoch zu einer Vereinfachung des
Steuersystems, zur Eindämmung der "Gesetzesflut", zu Pauschalierungen und zur Abschaffung des 13. Umsatzsteuertermines vor.
Der Bericht ist ab kommender Woche im Finanzministerium erhältlich und kann im Internet (http://www.bmf.gv.at oder http://www.orf.at) eingesehen werden.