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Steuerreform wird im Nationalrat beschlossen. Regierung hat bei einigen Punkten nachgeschärft.
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Wien. Am heutigen Dienstag stimmt der Nationalrat über die geplante Steuerreform ab. Die fünf Milliarden Euro schwere Tarifentlastung soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Beschlossen werden auch eine Reihe von Gesetzesreformen, um die geplante Entlastung zu finanzieren. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hat die Regierung allerdings nach der Begutachtung noch ein paar Änderungen vorgenommen. Bis zuletzt wurde noch verhandelt, etwa bei der Grunderwerbssteuer und bei den Ausnahmen für die Registrierkassenpflicht.
Überraschungen dürfte es bei der Abstimmung im Parlament nicht geben. Zwar haben die Grünen angekündigt, der Tarifentlastung deshalb nicht zuzustimmen, weil sie niedrigere Einkommen und damit viele Frauen zu wenig entlastet und Besserverdienern entgegenkommt. Hier ist deren Zustimmung für einen Beschluss allerdings nicht notwendig, ganz anders beim Bankgeheimnis.
Die Neos kritisieren, dass die geplante Reform die "Arbeitslosigkeit beflügelt", weil Unternehmen zu wenig entlastet werden. Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wetterte am Freitag gegen die Reform. Diese fördere die Rezession und werde wegen der kalten Progression in zwei Jahren wieder aufgefressen sein. Kritik gibt es weiterhin an der geplanten Gegenfinanzierung. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) schätzt den Effekt der Tarifentlastung auf 6500 zusätzliche Arbeitsplätze und 0,4 Prozent zusätzliches Wirtschaftswachstum kumuliert für die nächsten fünf Jahre. Dass die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sofort satte 1,9 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen, bezweifeln die Experten.
Hans Pitlik vom Wifo zeigt sich auch bei den Konsumeffekten skeptisch. Die Regierung hofft, rund 850 Millionen Euro durch eine Konsumbelebung aufgrund der Steuersenkung einzunehmen. "Die Gegenfinanzierung kann auch konjunkturdämpfende Effekte haben", sagt er zur "Wiener Zeitung". In seiner Modellberechnung warnt das Wifo etwa davor, dass durch die Registrierkassenpflicht die Preise steigen und damit den Konsum dämpfen. Hier die wichtigsten Änderungen der Steuerreform im Überblick:
Bankgeheimnis: Mit der neuen Tarifentlastung wird das Bankgeheimnis de facto abgeschafft. Ab 1. Jänner 2016 wird ein zentrales Kontenregister eingeführt, in dem alle 23 Millionen heimischen Bankkonten gelistet sind. Also alle Konten, Sparbücher, Depots und Bausparverträge. Nicht ersichtlich ist, wie viel Geld auf dem Konto liegt. Auch die Konteneinschau wird massiv erleichtert. Allerdings passiert diese, anders als im Entwurf, auf Betreiben der Grünen nun doch nur mit richterlicher Zustimmung.
Binnen drei Tagen muss ein Richter des Bundesfinanzgerichts der Konteneinschau seitens der Finanzbehörden zustimmen. Die Betroffenen können dagegen berufen, was allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. "Wir haben eine gute Lösung zustande gebracht, die Daten- und Rechtsschutz mit einer effektiven Betrugsbekämpfung vereint", sagt Bruno Rossmann, Budgetsprecher der Grünen, zur "Wiener Zeitung". Die Zufriedenheit der Grünen ist für die Bundesregierung deshalb so wichtig, weil für die Abschaffung des Bankgeheimnisses eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist und Neos, FPÖ und Team Stronach schon im Vorfeld angekündigt haben, hier nicht mitzuziehen.
Außerdem müssen Banken Kapitalabflüsse ab 50.000 Euro rückwirkend ab dem 1. März 2015 melden. Vorgesehen sind auch sehr weit zurückreichende Kapitalzuflussmeldungen ab 50.000 Euro aus Liechtenstein und der Schweiz. Ziel ist dabei, Steuersünder, die Kapital vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit diesen beiden Ländern nach Österreich zurückgeführt haben, auszumachen.
Grunderwerbssteuer: Bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer wurde auch nachgebessert. Mehr als zwei Erbschaften werden künftig zusammengerechnet. Für den entgeltlichen Grunderwerb gilt ein Steuersatz von 3,5 Prozent ab dem ersten Euro. Bei unentgeltlichem Erwerb fallen bei den ersten 250.000 Euro nur 0,5 Prozent Steuern an und für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent, erst ab 400.000 Euro gilt der reguläre Steuersatz von 3,5 Prozent des Grundstückwertes. Bei Betriebsgrundstücken ist eine Deckelung des Steuersatzes mit 0,5 Prozent vorgesehen.
Registrierkassenpflicht: Auch dieser Punkt - er soll fast 900 zusätzliche Millionen Euro für die Gegenfinanzierung bringen - hat Gastromomen, Dienstleister und Händler auf die Barrikaden getrieben. Künftig müssen also Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro netto, die überwiegend Bargeldumsätze mache, eine Registrierkasse samt Software gegen Umsatzmanipulationen haben. Allerdings soll es nun doch einige Ausnahmen für Friseure, Ärzte, Tierärzte und Vereinsfeste geben. Außerdem darf jeder, der Leistungen außerhalb des Betriebs erbringt, den Beleg doch händisch ausstellen und diesen später in der Kassa registrieren. Die Wirtschaftskammer ist hier mit ihrer Forderung, die Umsatzgrenze auf 30.000 Euro anzuheben, abgeblitzt.