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1.200 Seiten Einkommensteuerrichtlinien, 500 Seiten Umsatzsteuerrichtlinien. Das ist das Ergebnis eines neuartigen Projektmanagements, das vom Finanzministerium in Jahresfrist durchgezogen wurde und in das Finanzbeamte in ganz Österreich einbezogen waren.
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Die neuen steuerlichen Richtlinien sollen den Großteil der längst veralteten, durch die Gesetzgebung vielfach überholten Durchführungserlässe ersetzen und die Rechtssicherheit bei der Auslegung der kasuistischen Steuergesetze erhöhen.
In einem für diesen Arbeitsumfang unglaublich kurzen Zeithorizont wurden erstmals für die Verwaltung völlig neue Arbeitsmethoden angewendet. So wurden nicht nur die einzelnen Richtlinienabschnitte den Bearbeitergruppen inhaltlich und terminlich präzise vorgegeben; die gegenseitige Abstimmung, Ergänzung und Diskussion der einzelnen Entwurf-Abschnitte durch die Beamten erfolgte über Internet, wobei die Stellungnahmen von den virtuellen Bearbeitern direkt neben den Begutachtungstext eingefügt werden konnten.
Weitere Richtlinien angekündigt
Die Arbeiten der Projektteams begannen im November des Vorjahres und beschäftigten nicht nur die Fachabteilungen des Ministeriums in Tag- und Nachtschichten, sondern auch zahlreiche Beamte aus den Finanzlandesdirektionen. Dennoch haben die vielen "Köche nicht den Brei verdorben", sondern gezeigt, dass ein motivierter Beamtenapparat in kurzer Zeit ein enormes Arbeitspensum bewältigen kann. Ein Umstand, den sich der bei der Präsentation anwesende Finanzminister für die künftige Zusammenarbeit besonders merken will.
Die neuen Richtlinien, die allerdings vorläufig bloß Erlasscharakter haben und daher nur als inoffizielle Orientierungshilfen für Steuerzahler und Verwaltung anzusehen sind, sollen in etwa zwei Wochen im Internet abgerufen werden können; etwa Mitte Dezember werden sie im Finanzamtsblatt veröffentlicht. Im nächsten Jahr sollen eine Neuauflage der Lohnsteuerrichtlinien und neue Körperschaftsteuer-Richtlinien folgen.