Eine Menge Terminarbeit sollte bis morgen, Freitag, von den Dienstgebern noch rechtzeitig unter Dach und Fach ge-bracht werden. Lohnzettel, Zusatzmeldungen, Kommunalsteuer und (in Wien) auch die "DGA-Erklärung" sind spätestens am 28. Februar fällig.
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Die Einreichung der Lohnzettel 2002 der Dienstnehmer bei der Finanzbehörde sollte eigentlich bereits zu Ende Jänner 2003 abgeschlossen sein; nur bei elektronischer Über-mittlung gilt die verlängerte Einreichfrist bis Ende Februar. Bei geringfügiger (vertretbarer) Verspätung sind freilich keine behördlichen Sanktionen vorgesehen.
Für Lohnzahlungszeiträume ab 2003 steht bereits das neue Formular zur Verfügung, in dem auch die Angaben über die Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung einzusetzen sind. Für das 2003-Formular gilt übrigens, dass es nicht erst nach Jahresende, sondern bei ausscheidenden Dienstnehmern auch schon während des Jahres, und zwar bis 15. des Folgemonats an die Behörde zu übermitteln ist.
§ 109 a-Meldung
Auch das besondere Meldeformular gemäß § 109 a EStG (Vordruck E 18), das für bestimmte Provisions- und Honorarmeldungen gilt (auch für die Bezüge freier Dienstnehmer), war schon zu Ende Jänner fällig; hier gilt aber ebenfalls die "elektronische" Fristverlängerung.
Keine Fristverlängerung gibt es für die Einreichung der Kommunalsteuer-Erklärungen 2002 an die Gemeindeämter und Magistrate. In Wien gilt das auch für die Vorlage der sogenannten "Dienstgeberabgabe-Erklärung 2002". Nur Urwiener erinnern sich noch daran, dass sich hinter diesem Namen die "U-Bahn-Steuer" verbirgt.