Niemand fürchtet sich mehr vor dem März-Ultimo. Der früher so wichtige steuerliche Termintag ist zahnlos geworden, obgleich er in den Steuergesetzen noch immer fest verankert ist.
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Tatsächlich ist der 31. März als Einreichtermin für die Steuererklärungen des Vorjahres für die meisten Steuerzahler ohne Schrecken. Die unzähligen Komplikationen des aktuellen Steuerrechts führen dazu, dass die korrekte Ausarbeitung der Erklärungen jetzt ungleich viel mehr Zeit und Mühe erfordert, so dass es neben der normalen Tagesarbeit kaum gelingt, den 31. März einzuhalten.
Aus dem Schneider mit dem Steuerberater
Die Selbstständigen, die sich die Ausarbeitung der Erklärungen selbst zutrauen, beantragen daher meistens eine Fristverlängerung und erhalten sie im Regelfall vom Finanzamt ausreichend zugesagt.
Steuerzahler, die von befugten Steuerberatern oder anderen Parteienvertretern betreut werden, brauchen sich um den passenden Abgabetermin für ihre Steuererklärungen überhaupt nicht zu kümmern; die Beratergilde hat mit dem Fiskus Fristenvereinbarungen, die weit über den März-Ultimo hinausreichen.
Fünf Jahre Zeit für den Jahresausgleich
Wer in seiner Einkommensteuererklärung auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn, Gehalt, Pension) mit erklären muss, bekommt vom Fiskus automatisch den Einreichtermin Mitte Mai zugeteilt - und zwar gleich für sämtliche Jahreserklärungen.
Für jene Arbeitnehmer-Steuererklärungen, die eine Pflichtveranlagung auslösen, gilt Ende September als letzte Einreichfrist. Für die beantragten Arbeitnehmerverfahren (Jahresausgleich) hat man länger Zeit: fünf Jahre - wer es nicht eilig hat.
Der letzte Märztag gilt auch für die meisten Gemeinde-Steuererklärungen, vor allem für die Kommunalsteuer, in Wien auch für die Dienstgeberabgabe.
Für alle Steuererklärungen gibt es freilich die Möglichkeit, noch am letzten Tag einen angemessenen Aufschub des Abgabetermins zu beantragen - formlos und stempelmarkenfrei. Heuer kann man sich dazu sogar bis 2. April Zeit lassen, denn der 31. März ist ein Ruhesamstag - und der gilt nicht.