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Ob sie den großen Boom gezündet haben, wird von Fachleuten eher zurückhaltend kommentiert. Die steuerlichen Anreize, mit denen die drei Konjunkturpakete und ein halbes Dutzend Nebengesetze den heimischen Wirtschaftsaufschwung beschleunigen sollten, waren eher zu kurzlebig angelegt oder nur von peripherer Wirkung, um längerfristige Planungen oder umfassende betriebliche Investitionen auszulösen.
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Wichtige Bestimmungen dieser Gesetze sind inzwischen abgelaufen oder treten mit Ende dieses Jahres außer Kraft. Eine kurze Nutzungsdauer war der 7%-igen vorzeitigen Abschreibung beschieden, mit der die Herstellung neuer Betriebsgebäude gefördert werden sollte. Die ursprünglich nur für 2002 konzipierte Zusatzabschreibung wurde nach erfolgreicher Intervention der Bau-Lobby um ein Jahr (bis Ende 2003) verlängert.
Besser ergeht es der 12% bzw. 20%-igen vorzeitigen Abschreibung für katastrophenbedingte betriebliche Ersatzanschaffungen; sie wurde - nicht unbedingt als Konjunkturbelebung, sondern als steuerliche Hochwasserhilfe - 2002 eingeführt und wird erst Ende 2004 außer Kraft gesetzt. An ihrer Stelle kann alternativ eine mit gleichem Schlussdatum versehene steuerfreie Sonderprämie beansprucht werden.
Forschungsförderung
Ausgeweitet - und zwar seit 2002 jedes Jahr um weitere Prozentpunkte - wurde die Forschungsförderung. Die erfindungsorientierten Forschungsaufwendungen und jene für wissenschaftlich-systematische experimentelle Entwicklungen werden nun (2004) grundsätzlich mit dem gleichhohen Freibetrag von 25% der Aufwendungen belohnt; für die erfindungsorientierte Forschung besteht darüber hinaus die zusätzliche Steigerungsmöglichkeit auf 35%. Anstelle der Freibeträge können steuerfreie Prämien im Ausmaß von (2004) 8% der Aufwendungen beansprucht werden. Eine totale Deadline gibt es für die 10%-ige Investitionszuwachsprämie, die mit Ultimo 2004 endet und der damit eine Lebensdauer von drei Jahren beschieden war - wenig attraktiv für langfristige Investitionsplanungen, dagegen sehr attraktiv für Betriebs-Neugründer.
Bildungsförderung
Ein Impuls zur Verbesserung des betrieblichen human capitals ist jedenfalls der (jetzt) 20%-ige Bildungsfreibetrag (oder die alternativ mögliche 6%-ige steuerfreie Prämie), der Arbeitgeber zu Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter anfeuern soll. Diese Förderung war ursprünglich nur für externe Veranstaltungen vorgesehen, ist aber seit dem Jahr 2003 (mit Limitierung) auch für betriebsinterne Fortbildungseinrichtungen zulässig. Finanziert der Arbeitnehmer selbst Umschulungsmaßnahmen für den Umstieg in ein neues Berufsfeld, dann kann er diese Ausgaben (seit 2003) als Werbungskosten steuerlich absetzen. Für erfindungsreiche Dienstnehmer und solche, denen innerbetriebliche Verbesserungen einfallen, wurde die sogenannte Sechstelgrenze um 15% erweitert. Im Rahmen dieses Limits können betriebliche Erfindungs- bzw. Verbesserungs-Prämien lohnsteuergünstig ausgezahlt werden.
Betriebsübertragungen
Betriebsneugründungen waren schon bisher durch Entlastung von verschiedenen Gebühren und Lohnabgaben begünstigt. Seit 2002 wird diese Förderung (teilweise) auch für die Übertragung von bereits bestehenden Betrieben gewährt. In diesem Zusammenhang ist auch die attraktive Lehrlingsausbildungsprämie zu nennen, die den früheren (weniger attraktiven) Lehrlingsfreibetrag abgelöst hat und dem Lehrherren seit 2002 eine steuerfreie Prämie von 1.000 Euro je Lehrling und Jahr sichert.
Zwei wichtige Kapitel, die freilich weniger mit Konjunkturbelebung als mit einem Sozialpaket zu tun haben, betreffen die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (2004: 9% Prämie für maximal 1.900 Euro im Jahr) und die steuerlichen Begleitmaßnahmen zum Mitarbeitervorsorgegesetz. Bis 2003 konnte die steuerliche Abfertigungsrückstellung steuerfrei auf das Eigenkapitalkonto übertragen werden; wer sie jedoch lieber weiterbilanzieren will, muss eine Reduktion der Dotierung hinnehmen.
Dafür können die bisher notwendigen Deckungswertpapiere schrittweise reduziert bzw. veräußert werden.
Katastrophenhilfe
Eine mittelbare Auswirkung der Flutkatastrophe von 2002 findet sich in der nun gesetzlich verankerten steuerlichen Absetzbarkeit von betrieblichen Geld- und Sachspenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden, sofern damit eine Werbeaussage verbunden werden kann. Wenn Arbeitgeber ihren von einer Katastrophe betroffenen Mitabeitern finanzielle Unterstützung leisten, sind diese lohnsteuerfrei.
Und eine Neuerung, die ein vifer Museumsbetreiber den Gesetzesmachern erfolgreich andienen konnte: Spenden an Privatmuseen "von gesamtösterreichischer Bedeutung" sind als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine persönliche Konjunkturbelebung, sozusagen.