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Steuertipps: Highlights für den Jahresabschluss 2003

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Von nun an geht's bergab - in Richtung Jahresende, in Richtung Jahresabschluss 2003. Traditionellerweise sollte der September der späteste Monat sein, um an steuerliche Bilanzplanung für das laufende Jahr zu denken. Die Gestaltungsmaßnahmen beginnen dabei meistens im betrieblichen Anlagenbereich und enden bei der Rückstellungsstrategie. Hier gibt es gerade in diesem Jahr eine Reihe steuerlicher Besonderheiten zu beachten. Die "Wiener Zeitung" bietet einen Überblick.


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Im Vordergrund der steuerlichen Investitionsbegünstigungen steht die 10%-ige Zuwachsprämie, die es nur mehr heuer gibt. Sie ermittelt sich vom Mehrbetrag, der über den betrieblichen Investitionen-Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002 hinausreicht. Natürlich ein Hit für Neugründer, für die es ja keinen Vorjahresvergleich gibt. Bei der Investitionenpalette müssen allerdings immaterielle Güter, Gebrauchtgüter, Baulichkeiten, Pkw und Kombi sowie geringwertige Wirtschaftsgüter unberücksichtigt bleiben.

Vorzeitige Abschreibungen

Auch die 7%-ige vorzeitige Abschreibung von den (Teil-)Herstellungskosten neuer Betriebsgebäude (nämlich solcher, für die die 3%-Normal-AfA zusteht) ist nur mehr heuer möglich. Genauso wie die besondere vorzeitige Abschreibung für bestimmte Ersatzinvestitionen nach der vorjährigen Hochwasserkatastrophe; anstelle dieser "Sonder-Vorzeitigen" könnte auch eine Bar-Prämie gewählt werden. Die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ist unverändert bei 400 Euro je Einzelstück geblieben. Dieses Limit versteht sich bei vorsteuerberechtigten Unternehmern als Nettobetrag, andernfalls umfasst es auch die zugehörige Umsatzsteuer.

Kfz mit Vorsteuerbonus

Innerhalb der Bilanzposition Fahrzeuge sind nach wie vor die sogenannten Klein-Lkw und Klein-Busse steuerlich interessant. Sie ermöglichen nicht bloß eine erhöhte AfA, sondern für Vorsteuerberechtigte auch den kostbaren Vor-steuerabzug von den Anschaffungs- und Betriebskosten. Das Finanzministerium veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der zulässigen Fahrzeug-Modelle. Das verschiedentlich propagierte Auslandsleasing für betriebliche Pkw oder Kombi wurde vom Fiskus einstweilen abgeblockt. Bis Ende 2005 bleibt es demnach bei der soge-nannten Eigenverbrauchsbesteuerung für solche importierten Fahrzeuge und damit beim Entfall des erhofften Vorsteuervorteils.

Abfertigungsrückstellungen

Auf der Passivseite der Steuerbilanz ist an den möglichen Transfer einer etwa noch bestehenden (steuerlichen) Abfertigungsrückstellung zu erinnern. Dieses Passivum kann heuer noch ohne negative steuerliche Auswirkung auf das Kapitalkonto des Unternehmers oder auf eine als versteuert geltende Rücklage übertragen werden. Der Vorteil: die zugehörige Wertpapierdeckung könnte anfangs 2004 aufgelöst, also veräußert werden. Der Nachteil: Künftige Abfertigungszahlungen können steuerlich nur auf fünf Wirtschaftsjahre verteilt abgesetzt werden.

Wer die steuerliche Abfertigungsrückstellung weiterführt, muss beachten, dass der zulässige Höchstbetrag im Jahr 2003 von bisher 50% auf 47,5% reduziert wird (der Satz von 60% bleibt unverändert). Gleichzeitig kann allerdings die (weiterhin nötige) Wertpapierdeckung zu Ende 2003 (be-zogen auf 2002) auf 40% vermindert werden.

Eigenkapitalförderung

Die in der Praxis umstrittene Eigenkapital-Zuwachsverzinsung gibt es generell heuer zum letzten Mal (Zinssatz 4,9%); sie wird ab 2004 nur mehr für Kapitalgesellschaften zugelassen. Stattdessen wird für bilanzierende Gewerbetreibende und Agrarier ab 2004 die nicht weniger umstrittene Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns neu eingeführt. Der nachweisliche Anstieg des Eigenkapitalkontos (maximal 100.000 Euro im Jahr) kann dann zum halben Steuersatz versteuert werden. Um vorschnelle Weichenstellungen durch wache Unternehmer abzublocken, sieht das neue Gesetz einen Kunstgriff vor: Insoweit das Eigenkapitalkonto im Jahr 2003 sinkt (oder absichtlich gesenkt wird) ist eine begünstigte Besteuerung (Nachholung) in den Folgejahren ausgeschlossen.

Forschung und Fortbildung

Im Bereich der Betriebsausgaben ist auf die seit heuer er-weiterte Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten hinzuweisen. Ein neuer "kleiner" Freibetrag begünstigt nun auch Aufwendungen, die nicht erfindungsorientiert sind, sondern auch in Arbeiten ohne "nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Wert" münden. Statt des Freibetrags ist eine Prämie möglich.

Eine Ausweitung gibt es beim betrieblichen Bildungsfreibetrag, der nun auch für firmeninterne Schulungsmaßnahmen gewährt wird. Im Gegensatz zu den firmenexternen Fortbildungsveranstaltungen gibt es für den firmeninternen allerdings keine Prämienalternative.

Neues tut sich im NEUFÖG, dem Neugründungs-Förderungsgesetz. Neben den bisherigen Entlastungen, die "echten" Betriebsgründern gewährt werden (Entfall von Kammerumlagen, Gebühren, Lohnnebenkosten-Ersparnisse für 12 Monate, Grunderwerbsteuer, usw.) wird ab nun auch die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung bestehender Betriebe an Nachfolger gefördert. Die Begünstigungen reichen hier allerdings nicht so weit wie bei Total-Neugründungen.

13. USt entfällt

Attraktiv bleibt auch die schon seit dem Vorjahr neu einge-führte Lehrlingsförderung: 1.000 Euro Prämie pro Lehrling und Jahr solange das Lehrverhältnis aufrecht ist.

Und ein kraftspendender Akt für die betriebliche Liquidität: Unternehmer brauchen die jährliche Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht mehr zu fürchten. Die zuletzt nur mehr für Vorschreibungen ab 750 Euro vorgesehene Sonderzahlung wird ab heuer vollständig abgeschafft.