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Steuervorteile für Neo-Aktionäre und Optionen

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Telekom-Mitarbeiter haben es gut. Das zeigt sich bei der be-vorstehenden Emission der neuen Telekom-Aktien. Für den Bezug der vielbeworbenen Titel wird den Mitarbeitern des Multiunternehmens eine besondere Rabattbegünstigung auf den Zeichnungspreis eingeräumt.


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Neben einem 40%-igen Preisabschlag wird auch noch eine abgestufte Kaufpreisbegünstigung gewährt, wodurch sich der Gesamt-Preisnachlass beim einzelnen Mitarbeiter bis auf 10.000 Schilling erhöhen kann. Beides ist nicht ungewöhnlich: Weder die Verbilligung von Mitarbeiterbeteiligungen, noch der maximale 10.000er. Denn hier schlägt eine Steuerbegünstigung durch.

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter enger ans Firmen-herz binden will, oder - wie bei Telekom - das Publikumsinteresse auch unter den eigenen Mitarbeitern verbreitern will, dann erinnert man sich, dass das Einkommensteuergesetz dazu einen nicht unattraktiven Steuerfreibetrag anbietet.

Rabatte für Firmenanteile

Weil es üblich ist, den eigenen Mitarbeitern die künftige Firmenbeteiligung schmackhaft zu machen und/oder als besondere Anerkennungsprämie anzudienen, wird für die angebotenen Firmenanteile ein Rabatt gewährt: Ein Preisnachlass auf den Einstiegspreis oder - in Extremfällen - sogar der Gratisbezug der Beteiligung.

Der Preisnachlass oder Gratisbezug einer Firmenbeteiligung stellt für den Mitarbeiter natürlich einen besonderen "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" dar, eine lohnsteuerpflichtige Bereicherung. Allerdings besteht hierfür ein besonderer Freibetrag von 10.000 Schilling, der den neuen Mitaktionären (bzw. Mitgesellschaftern) den Einstieg zusätzlich versüßen soll. Kein Wunder also, dass auch die Telekom bei ihrer Absicht, ihre Mitarbeiter zu Mitaktionären zu machen, diesen Freibetrag clever einkalkuliert hat.

Freibetrag bei 20.000 Schilling

Der seit 1994 geltende Freibetrag hat sich in der Vergangenheit bewährt, aber nicht unbedingt als Hit herausgestellt. Er soll deshalb durch das neue Kapitalmarktoffensive-Gesetz auf 20.000 Schilling erhöht werden; zu spät freilich für die heurige Telekom-Emission. Gerüchte, dass sich das Unternehmen deshalb bemüht hätte, die Erhöhung schon im Emissionsjahr gelten zu lassen, wären deshalb verständlich, wurden allerdings nicht verifiziert.

Ausnahmen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des 10.000 Schilling-Freibetrags sind unbürokratisch: Es muss eine Behaltedauer (für Mitarbeiteraktien im Bankdepot) von fünf Jahren eingehalten werden, die das Unternehmen treuhändig zu überwachen hat. Erst danach können die Aktien bzw. Gesellschaftsanteile frei veräußert werden; eine frühere Veräußerung (die möglich ist) würde eine Nachversteuerung nach sich ziehen. Nur in einem Fall unterbleibt eine vorzeitige Nachversteuerung: Wenn die Aktien bei oder nach Ende des Dienstverhältnisses veräußert werden. Ein Umstand, der angesichts der "Umstrukturierungspläne" der Telekom für die Neoaktionäre nicht unwichtig werden könnte.

Vorteile für "stock options"

Neben der Erhöhung des 10.000 Schilling-Freibetrages sieht das neue Kapitalmarktoffensive-Gesetz auch eine gesetzliche Regelung für die sogenannten "stock options" vor: Für die zeitverzögerte Form einer Mitarbeiterbeteiligung. Hier wird festgeschrieben, dass die vorgesehene Steuerbegünstigung für den "Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen" gelten soll.

Steuerfreiheit bis 50%

Die Begünstigung besteht darin, dass im Rahmen eines Limits von 500.000 Schilling der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der Beteiligung bei Einräumung der Option und jenem bei ihrer künftig vorgesehenen, wertgesteigerten Ausübung (wiederum ein "Vorteil aus dem Dienstverhältnis") nur teilweise lohnsteuerpflichtig sein soll: Der steuerfreie Teil erhöht sich um so mehr, je später die Ausübung der Option vom Zeitpunkt ihrer Einräumung hinausrückt; Er kann dann maximal 50% der Wertsteigerung betragen. Zusätzlich lässt er sich mit dem auf 20.000 Schilling erhöhten Mitarbeiter-Freibetrag kombinieren. Die Versteuerung des restlichen (also steuerpflichtigen) Optionsvorteils muss bei Veräußerung der Beteiligung oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen, jedenfalls aber am Ende des siebenten Jahres nach der Optionseinräumung. Dann ist allerdings keinerlei Begünstigung mehr vorgesehen: Der progressive Lohnsteuertarif schlägt zu.