Ministerrat beschließt Entlastung für Unternehmen. | Wien. Die Regierung hat am Donnerstag das versprochene Paket zur Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) beschlossen. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, von denen vor allem die rund 300.000 sogenannten "Einnahmen-Ausgaben-Rechner" profitieren. Dabei handelt es sich um Unternehmer, die keine Bilanzen legen müssen, weil sie nur geringe Umsätze verbuchen.
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Die "Einnahmen-Ausgaben-Rechner" werden um insgesamt 165 Mio. Euro entlastet. 140 Mio. davon bringt ihnen die Einführung eines Freibetrages für Gewinne, die im Unternehmen investiert werden. Ein Gewinnanteil von maximal 10 Prozent soll steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag in Anlagevermögen investiert wird. Rund 25 Mio. Entlastung bringt den "Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zusätzlich die Ausweitung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten nach der Gründung eines Unternehmens. Diese sollen künftig statt bisher für die ersten drei Jahre für die ersten sieben Jahre geltend gemacht werden können.
Eine weitere Maßnahme ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes. Unternehmen sollen künftig nur mehr dann Umsatzsteuer für ihre Leistungen verrechnen müssen, wenn ihr Jahresumsatz über 30.000 Euro liegt. Derzeit liegt die Grenze bei 22.000 Euro. Durch die Anhebung profitieren etwa 100.000 Unternehmen im Ausmaß von rund 10 Mio. Euro. Weitere 18,5 Mio. Euro sollen über diverse kleinere Förderinitiativen kommen.
Auch die Bürokratiekosten für Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten sollen gesenkt werden. Wie das im Detail geschehen soll, ist offen. Die Ministerrats-Punktation verweist lediglich auf das holländische "Standard Cost Model".
Lob und Kritik
Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl begrüßt die Entlastung von "Einnahmen-Ausgaben-Rechnern". Allerdings hätte er gerne, dass nicht nur Anlaufverluste abgesetzt werden können, sondern ein genereller, unbegrenzter Verlustvortrag geschaffen wird. SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter spricht hingegen von einem "Mikropaket", das die Belastungen der KMU durch die letzte Steuerreform nicht einmal ansatzweise ausgleichen könne.